Betreff
Quartalsbericht zum 31.12.2022
Vorlage
GVER/003/2023
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

Die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises hat ihre Verfügung zur vierteljährlichen Abgabe von Berichten aufgehoben und fordert jetzt zwei Quartalsberichte, jeweils nach dem 2. und 4. Quartal im Jahr.

Im beigefügten Quartalsbericht 4/2022 werden die Planansätze des Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-31.12.2022 gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.

Der Quartalsbericht zeigt auf, dass das ordentliche Ergebnis einen positiven Betrag ausweist.

Bei den Erträgen aus Steuern und Umlagen sind alle vier Quartale plus die Spitzabrechnung für 2022 gebucht.

Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und Säumniszuschläge.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2022 gemäß Haushaltssatzung auf 2 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 31.12. in Höhe von 0,00 Euro in Anspruch genommen. 

Eine kurze Erläuterung der Ergebnisse ist in der Anlage beigefügt.

 

 


Gesamtergebnisrechnung zum 31.12.2022

Erläuterung

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt des Quartalsbericht 4. Quartal zum 31.12.2022 zur Kenntnis.

 


01.03.2023

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein die Vorlage A1/009/2023 (Quartalsbericht 4. Quartal 2022) zur Kenntnis zu nehmen.

einstimmig beschlossen

15.03.2023

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen