2. Änderung B - Plan Sportplatz Langenacker, Ortsteil Breithardt
2. Änderung B- Plan Lanzenstein, Ortsteil Breithardt
2. Änderung B- Plan Ortsmitte, Ortsteil Breithardt
1. Änderung B- Plan Hartgesfeld II, Ortsteil Burg Hohenstein
Das Ing. Büro Marcellus Schönherr wurde mit der Kartierung und der Pflege der Kompensationsflächen (Bauleitplanverfahren) beauftragt. In Abgleichung mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden Differenzen bzw. Doppelbelegungen der zugeordneten Ausgleichsflächen, in den rechtsgültigen Bebauungsplänen, festgestellt. Betroffen sind die vorgenannten Bebauungspläne (a - d), in der Gemarkung Breithardt und Burg-Hohenstein.
In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt wurden anhand von Bebauungsplanänderungen die Ausgleichsflächen, gemäß § 13 BauGB -Vereinfachtes Verfahren-, neu zugeordnet.
Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne sind von dem Verfahren unberührt.
Mit Datum vom 06.07.2015 wurde der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderungen (a – d) von der Gemeindevertretung gefasst.
Das Verfahren wurde gemäß § 13 BauGB im “Vereinfachten Verfahren“ eingeleitet.
- Auf
die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wurde, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
und § 4 Abs. 1 BauGB, verzichtet.
- Unter
Anwendung des § 13 (3) BauGB wurde von der Umweltprüfung nach § 2 (4)
BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3
(2)
Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung abgesehen, da die Grundzüge der Planungen nicht berührt werden.
Bei der Beteiligung, gemäß § 3 (2) Nr. 4 BauGB, wurde darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung abgesehen wird.
- Die Unterrichtung der betroffenen Öffentlichkeit wurde in Form einer öffentlichen Auslegung, in der Zeit vom 22.07.2015 bis einschließlich 26.08.2015, nach § 3 Abs. 2 BauGB, durchgeführt.
Im Rahmen der Offenlage (Bürgerbeteiligung) wurden keine Anregungen hervorgebracht.
- Den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde, gemäß § 4 (2) BauGB, Gelegenheit zur Stellungnahme mit Frist bis zum 26.08.2015 gegeben.
Zu den Verfahren wurden keine wesentlichen Stellungnahmen abgegeben.
(im Ratsinformationssystem SessionNet)
Liste Töb-Beteiligung und Abwägung Träger öffentlicher Belange: Blatt
1- 3
Bebauungsplanentwürfe
“a – d“, bestehend aus dem jeweiligen Planteil mit den textlichen Festsetzungen
und Begründung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt:
1.
Die als Anlage beigefügten
Abwägungsempfehlungen (Blatt 1 – 3) zu den während der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 (2)
BauGB i.V.m. § 4 a BauGB)
und
der öffentlichen Auslegung, gemäß § 3 (2) BauGB,
für die Verfahren “a – d“, werden mit folgendem Ergebnis beschlossen.
Abwägung: Stellungnahme der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher
Belange,
gemäß
Blatt 1 – 3
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Sonstige, die
Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis
unter Angabe von Gründen
schriftlich in Kenntnis zu setzen.
3. Die Bebauungsplanentwürfe “a - d“, in den Ortsteilen Breithart und Burg-Hohenstein,
bestehend aus dem Planteil, den textlichen Festsetzungen mit Begründung, werden im Rahmen der Abwägung als Satzung
beschlossen.
4. Die
in den Bebauungsplanentwürfen
“a – d“, gemäß § 9 (4) BauGB i.V.m. § 81 HBO enthaltenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden,
gemäß § 5 HGO als kommunale Satzung,
beschlossen.
5. Die Bebauungsplanentwürfe
“a – d“, in den
Ortsteilen Breithardt und Burg –Hohenstein, sind gem.
§ 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
6. Der Gemeindevorstand wird angewiesen die entsprechenden Schritte zu veranlassen.
21.09.2015 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A3/49/2015
(Vereinfachtes Verfahren, gem. § 13 BauGB, für den Bereich, |
|
einstimmig beschlossen |
|
|
|
|
|
28.09.2015 |
Ausschuss für
Landwirtschaft, Wirtschaft, Umwelt und Fremdenverkehr |
Wird mündlich vorgetragen |
|
|
|
30.09.2015 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |