Die
Aufgaben des Schiedsamts bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren
in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach dem Hessischen
Schiedsamtsgesetz, mit dem Ziel eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu
erreichen. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden von der
Gemeindevertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Hierzu bedarf es
gemäß § 4 Abs. 1 HSchAG der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der
Gemeindevertreter.
Durch Beschluss der Gemeindevertretung im Jahr 2000 gibt es in Hohenstein nunmehr ein gemeinsames Schiedsamt für alle Hohensteiner Ortsteile.
Die Amtszeit des Schiedsmannes Wolfgang Karrasch endete im Juli 2015.
Herr Karrasch wurde mit Schreiben vom 26.05.2015 um Mitteilung gebeten, ob er sich für eine weitere Amtsperiode zur Wahl stellen möchte. Die Einverständniserklärung liegt seit Anfang Oktober 2015 vor.
Wir schlagen deshalb Herrn Wolfgang Karrasch, wohnhaft Am Sportplatz 6 in Burg-Hohenstein als Schiedsmann vor.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein wählt Herrn Wolfgang Karrasch als Schiedsmann.
Telefonischer Rundruf und
02.11.2015 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A2/006/2015 (Wahl des Schiedsmannes) in der
vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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03.11.2015 |
Ausschuss für Arbeit,
Soziales, Sport und Kultur |
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Wird mündlich vorgetragen |
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02.11.2015 |
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Wird mündlich vorgetragen |
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