Betreff
Wahl des Schiedsmannes
Vorlage
GVER/028/2015
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Aufgaben des Schiedsamts bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz, mit dem Ziel eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden von der Gemeindevertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Hierzu bedarf es gemäß § 4 Abs. 1 HSchAG der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.

 

Durch Beschluss der Gemeindevertretung im Jahr 2000 gibt es in Hohenstein nunmehr ein gemeinsames Schiedsamt für alle Hohensteiner Ortsteile.

 

Die Amtszeit des Schiedsmannes Wolfgang Karrasch endete im Juli 2015.

Herr Karrasch wurde mit Schreiben vom 26.05.2015 um Mitteilung gebeten, ob er sich für eine weitere Amtsperiode zur Wahl stellen möchte. Die Einverständniserklärung liegt seit Anfang Oktober 2015 vor.

 

Wir schlagen deshalb Herrn Wolfgang Karrasch, wohnhaft Am Sportplatz 6 in Burg-Hohenstein als Schiedsmann vor.

 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein wählt Herrn Wolfgang Karrasch als Schiedsmann.


Telefonischer Rundruf und 02.11.2015

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A2/006/2015 (Wahl des Schiedsmannes) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

 

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

03.11.2015

Ausschuss für Arbeit, Soziales, Sport und Kultur

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

02.11.2015

Haupt- und Finanzausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen