Betreff
Quartalsbericht 4/2015
Vorlage
GVER/004/2016
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

 

Die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises hat ihre Verfügung zur vierteljährlichen Abgabe von Berichten aufgehoben und fordert jetzt nur noch zwei Quartalsberichte im Jahr. Dem Wunsch des Haupt- und Finanzausschusses entsprechend wird der Quartalsbericht jedoch weiterhin Vierteljährlich vorgelegt.

 

Im beigefügten Quartalsbericht 4/2015 werden die Planansätze des Haushaltsjahres den gebuchten Ist-Werten Im Zeitraum 01.01.-30.12.2015 gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.

 

Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass der Abbaupfad bis zum Stichtag eingehalten wurde.

 

Bei den Erträgen aus Steuern und Umlagen waren zum 30.12. alle 4 Quartale überwiesen. Auch die Gewerbe- und die Grundsteuerforderungen waren zu 100% eingegangen.

Bei den Aufwendungen aus Steuern und Umlagen sind Kreis- und Schulumlage sowie die Gewerbesteuerumlage bereits zu 100% gezahlt.

 

Im Ansatz für Kostenersatzleistungen und –erstattungen und im Ansatz für Zuweisungen/Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen ist jeweils der Betrag für die Verrechnung des § 28 HKJHG enthalten. Die Zahlungen sind aktuell abgerechnet.

 

Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und Säumniszuschläge.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2015 gemäß Haushaltssatzung auf 7 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 30.12. in Höhe von 4.093.769,48 EUR in Anspruch genommen.

 

 


Auswertung

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt dem Quartalsbericht 4/2016 in der vorgelegten Form zuzustimmen.

 


22.01.2014

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/008/2016 (Quartalsbericht 4/2015) in der vorgelegten  Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

24.02.2016

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen