Mit Vorstandsvorlage A3/052/2015 hat die Verwaltung ein vereinfachtes Verfahren für eine Bebauungsplanänderung im Baugebiet “Lanzenstein“ vorgelegt mit der Begründung, dass ein Anlieger zur Entlastung der Parkplatzsituation die Fläche für die Errichtung von Stellplätzen und Garagen erwerben möchte.
Die Gemeindevertretung hat in diesem Zusammenhang eine Ausschreibung mit einem Mindestgebot von 6.000,--€, zuzüglich Planungs- und Vermessungskosten, im Hohensteiner „Blättche“ beschlossen.
Der Flächenverkauf gegen Höchstgebot wurde im Blättchen lfd. Nr. 8; 9; 10 und 11 ausgeschrieben.
- Der ursprüngliche Bewerber ist aus Kostengründen von seinem Kaufangebot zurückgetreten.
- Weitere Bewerber mit Bauabsichten haben sich nicht gemeldet.
Mit Schreiben vom 10.03.2016 hat sich ein unmittelbarer Grundstücksanlieger (Herr Christian Koch) für den Ankauf der unvermessenen Teilfläche beworben.
Das Kaufangebot liegt bei 8.500,--€ zuzüglich Teilungs- und Gerichtskosten. Die Fläche soll künftig gärtnerisch genutzt werden.
Zur Pflegeentlastung des Bauhofs wird der Verkauf verwaltungsseitig empfohlen.
Schreiben vom 10.03.2016
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt den Verkauf der Teilfläche Flur 62 Flurstück 320 im Baugebiet „Lanzenstein“ an Herrn Koch zum Preis von 8.500,- Euro zuzüglich Teilungs- und Gerichtskosten.
21.03.2016 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage
A3/019/2016 (Verkauf einer Teilfläche Flur 62 Flurstück 320 im Baugebiet „Am
Lanzenstein“ an Herrn Koch) in der vorgelegten Form zu und empfiehlt der
Gemeindevertretung die Teilung der Fläche und den Verkauf zu beschließen. . |
|
einstimmig beschlossen |
|
|
|
|
|
23.05.2016 |
Wirtschaftsausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |
|
|
|
25.05.2016 |
|
Wird mündlich vorgetragen |