1. Aktueller Stand der Aktivitäten: Der
Rheingau-Taunus-Kreis treibt den langfristig angelegten Breitbandausbau in der
Region voran. Zu diesem Zwecke wurde im Frühjahr 2015 eine Machbarkeitsstudie
in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Studie sind Ende Februar 2016 den
Kommunen und der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Im Zeitraum Mitte März bis
Ende April 2016 sind die notwendigen Tätigkeiten zur Antragstellung auf
Gewährung einer Zuwendung zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke nach 3.1
der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland vom 22. Oktober 2015 durchgeführt worden. Am 21. April 2016 ist der
Förderantrag beim „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“
digital eingereicht worden. Am 28. April 2016 wurde der für das Förderverfahren
notwendige Letter of Intent (LoI) des Hessischen Ministers für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Landesentwicklung beim „Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur“ eingereicht. Die vollständige und fristgerechte
Förderantragsunterlageneinreichung bis zum 29. April 2016 (Ende Aufruf 2. Call)
ist somit gegeben. Mit einem Förderbescheid ist bis Ende Juni 2016 zu rechnen.
2. Kommunaler Eigenmittelbeitrag:
Gegenstand des Förderantrages ist eine Förderung nach dem
Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Ein Betreibermodell wurde aus
Risikogesichtspunkten zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Fördergegenstand
adressiert. Die zentralen wirtschaftlichen Kenngrößen für alle betrachteten
Kommunen sind:
a.
Gesamtinvestition:
8.550.230,00
€
b.
Wirtschaftlichkeitslücke
(zuwendungsfähige Ausgaben): 7.235.780,54
€
c.
Bundesförderung
(50%): 3.617.890,27
€
d.
Eigenmittelbeitrag
der Kommunen (22,36%): 1.617.890,27
€
e.
Ko-Finanzierung
Land Hessen: 2.000.000,00
€
Der kommunale Eigenmittelbeitrag
stellt sich wie folgt dar:
Gemeinde |
Eigenanteil in T€ |
Aarbergen |
75 – 80 |
Bad Schwalbach |
195 – 200 |
Eltville am Rhein |
65 – 70 |
Geisenheim |
155 – 160 |
Heidenrod |
150 – 155 |
Hohenstein |
60 – 65 |
Hünstetten |
15 – 20 |
Idstein |
160 – 165 |
Kiedrich |
30 – 35 |
Lorch |
225 – 230 |
Niedernhausen |
35 – 40 |
Oestrich-Winkel |
45 – 50 |
Rüdesheim am Rhein |
70 – 75 |
Schlangenbad |
185 – 190 |
Taunusstein |
70 – 75 |
Waldems |
35 – 40 |
Walluf |
5 – 10 |
Der tatsächlich anfallende
Eigenmittelbeitrag liegt nach Ausschreibungsdurchführung vor. Folgende Effekte
können den kalkulierten Eigenanteil beeinflussen:
a.
Je
nach Wettbewerbsintensität können die Angebotspreise der Netzbetreiber von den
Kalkulationsgrößen abweichen.
b.
Die
anbietenden Netzbetreiber verfügen über unterschiedliche
Ausgangs-infrastrukturen, wodurch verschiedene Investitionsmaßnahmen mit
abweichenden Investitionen resultieren können.
c.
Der
Fördermittelgeber kann im Hinblick auf die tatsächliche Förderfähigkeit zu
abweichenden Auffassungen gelangen.
3. Kommunenspezifische Leistungsmengen
stellen sich wie folgt dar:
a.
Aufrüstung
und Aufbau aktiver Verteiler je Gemeinde (Hinweis: die tatsächliche Anzahl der
neuen oder zu überbauenden Kabelverzweiger kann in der Realisierungsphase
leicht abweichen. Gründe hierfür können sein: Der Einsatz von Vectoring führt
je nach Siedlungsstruktur tendenziell zu der Verringerung von
Ertüchtigungsmaßnahmen – bezüglich Vectoring ist jedoch die rechtliche
Gesamtbeurteilung noch ausstehend; bei dicht zusammenhängenden
Siedlungsgebieten mit durchlaufender Gemeindegrenze können
Zuordnungsunterschiede bei der Lokalisierung von Infrastrukturmaßnahmen
auftreten).
Gemeinde |
Anzahl Kabelverzweiger |
Aarbergen |
4-7 |
Bad Schwalbach |
12-14 |
Eltville am Rhein |
1-3 |
Geisenheim |
9-12 |
Heidenrod |
9-13 |
Hohenstein |
3-5 |
Hünstetten |
0 |
Idstein |
8-10 |
Kiedrich |
1-3 |
Lorch |
15-17 |
Niedernhausen |
1-3 |
Oestrich-Winkel |
1-3 |
Rüdesheim am Rhein |
3-5 |
Schlangenbad |
12-14 |
Taunusstein |
1-3 |
Waldems |
2-4 |
Walluf |
0 |
b.
Anzahl
Haushalte:
Gemeinde |
Anzahl Haushalte |
Aarbergen |
700 -
750 |
Bad Schwalbach |
1.800 –
1.900 |
Eltville am Rhein |
30 - 40 |
Geisenheim |
1.500 –
1.600 |
Heidenrod |
1.500 –
1.600 |
Hohenstein |
650 -
700 |
Hünstetten |
30 - 40 |
Idstein |
850 -
900 |
Kiedrich |
3 - 5 |
Lorch |
1.650 –
1.700 |
Niedernhausen |
70 - 80 |
Oestrich-Winkel |
70 - 80 |
Rüdesheim am Rhein |
ca. 100 |
Schlangenbad |
ca.
2.000 |
Taunusstein |
650 -
700 |
Waldems |
100 -
150 |
Walluf |
3 - 5 |
4. Aufgabenübertragung von den Kommunen
auf den Rheingau-Taunus-Kreis: Im Rahmen der Umsetzungsvorbereitung für den
geplanten Realisierungszeitraum ab 2017 sind besonders in 2016 eine Reihe von
Maßnahmen und Aktivitäten durchzuführen. Die Zielsetzungen dieser
Umsetzungsvorbereitung sind:
a.
Abschluss
aller notwendigen Verträge mit einem Netzbetreiber, um Anfang 2017 mit dem
Netzausbau beginnen zu können
b.
Bestmögliche
Abbildung der gemeindlichen Interessen in einem Mustervertrag
c.
Systematische
Einholung bestmöglicher Angebote von Netzbetreibern über die vorhandenen
Instrumente (Interessensbekundungsverfahren, Ausschreibungsverfahren, etc.)
d.
Durchgängige,
transparente und systematische Information aller konstituierten Kommunalgremien
inkl. etwaiger Beschlussfassungen
e.
Selektion
des bestmöglichen Angebotes eines Telekommunikationsbetreibers (aus
wirtschaftlicher und strategischer Perspektive)
f.
Bestmögliche
Abbildung der kommunalen Anforderungen (Chancen- und Risikopositionen) in den
abzuschließenden Verträgen
g.
Einwerbung
von Fördermittel aus dem Hessischen Programm der interkommunalen
Zusammenarbeit.
Die Kommunen übertragen die
notwendigen Vorbereitungsaufgaben auf den Rheingau-Taunus-Kreis, um die
Synergien in der Koordination, Organisation und Betreuung zu maximieren.
Umsetzungsvorbereitung
2016 für den Ausbau eines Hochleistungs-Breitbandausbaus (NGA/Gigabit) in den
Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreis
1. Der aktuelle Stand der Aktivitäten
zur Vorbereitung des Breitbandausbaus und Förderantragsstellung nach Richtlinie
zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.
Oktober 2015 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der kommunale Eigenmittelbeitrag
im Rahmen des Breitbandausbaus auf Basis eines Deckungslückenmodells beträgt in
den Jahren 2017 und 2018 nach aktuellem Stand der Planung (Stand Ende April
2016) zwischen 60 und 65 T€ und wird von der Gemeinde Hohenstein getragen.
Vorbehaltlich eines positiven Förderbescheides des Bundes werden die
erforderlichen Haushaltsmittel in den jeweiligen Jahren bereitgestellt.
3. Es wird festgestellt, dass die
kommunenspezifischen infrastrukturellen Leistungsmengen
im Rahmen des Breitbandausbaus auf Basis eines Deckungslückenmodells nach
aktuellem Stand der Planung (Stand Ende April 2016) sich wie folgt darstellen:
a.
Anzahl
Kabelverzweiger: 3-5
b.
Anzahl
Haushalte: 650-700
4. Die Aufgabe der weiteren Umsetzungsvorbereitung (z.B. weitere fördertechnische Abwicklung, Entwicklung eines Mustervertrages, Ausschreibungsvorbereitung und -Durchführung inklusive Durchführung eines Interessensbekundungsverfahrens, fortlaufende Gremieninformation, etc.) wird an den Rheingau-Taunus-Kreis übertragen. Bei der Erfüllung kann sich der Rheingau-Taunus-Kreis Beratungs- und Dienstleistungen Dritter bedienen und Fördermittel aus dem Hessischen Programm der interkommunalen Zusammenarbeit einwerben.
31.08.2016 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung die Vorlage A3/057/2016 (Breitbandausbau RTK:
Zuwendungsbescheid BMVI und kommunale Beschlüsse) in der vorgelegten Form zu
beschließen. |
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einstimmig beschlossen |
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12.09.2016 |
Wirtschaftsausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |
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14.09.2016 |
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Wird mündlich vorgetragen |