Betreff
Breitbandausbau RTK: Zuwendungsbescheid BMVI und kommunale Beschlüsse
Vorlage
GVER/017/2016
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

 

1.    Aktueller Stand der Aktivitäten: Der Rheingau-Taunus-Kreis treibt den langfristig angelegten Breitbandausbau in der Region voran. Zu diesem Zwecke wurde im Frühjahr 2015 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Studie sind Ende Februar 2016 den Kommunen und der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Im Zeitraum Mitte März bis Ende April 2016 sind die notwendigen Tätigkeiten zur Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke nach 3.1 der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 durchgeführt worden. Am 21. April 2016 ist der Förderantrag beim „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“ digital eingereicht worden. Am 28. April 2016 wurde der für das Förderverfahren notwendige Letter of Intent (LoI) des Hessischen Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung beim „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“ eingereicht. Die vollständige und fristgerechte Förderantragsunterlageneinreichung bis zum 29. April 2016 (Ende Aufruf 2. Call) ist somit gegeben. Mit einem Förderbescheid ist bis Ende Juni 2016 zu rechnen.

 

2.    Kommunaler Eigenmittelbeitrag: Gegenstand des Förderantrages ist eine Förderung nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Ein Betreibermodell wurde aus Risikogesichtspunkten zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Fördergegenstand adressiert. Die zentralen wirtschaftlichen Kenngrößen für alle betrachteten Kommunen sind:

a.    Gesamtinvestition:                                                                8.550.230,00 €

b.    Wirtschaftlichkeitslücke (zuwendungsfähige Ausgaben):   7.235.780,54 €

c.    Bundesförderung (50%):                                                      3.617.890,27 €

d.    Eigenmittelbeitrag der Kommunen (22,36%):                                 1.617.890,27 €

e.    Ko-Finanzierung Land Hessen:                                                        2.000.000,00 €

 

Der kommunale Eigenmittelbeitrag stellt sich wie folgt dar:

Gemeinde

Eigenanteil in T€

Aarbergen

75 – 80

Bad Schwalbach

195 – 200

Eltville am Rhein

65 – 70

Geisenheim

155 – 160

Heidenrod

150 – 155

Hohenstein

60 – 65

Hünstetten

15 – 20

Idstein

160 – 165

Kiedrich

30 – 35

Lorch

225 – 230

Niedernhausen

35 – 40

Oestrich-Winkel

45 – 50

Rüdesheim am Rhein

70 – 75

Schlangenbad

185 – 190

Taunusstein

70 – 75

Waldems

35 – 40

Walluf

5 – 10

 

Der tatsächlich anfallende Eigenmittelbeitrag liegt nach Ausschreibungsdurchführung vor. Folgende Effekte können den kalkulierten Eigenanteil beeinflussen:

a.    Je nach Wettbewerbsintensität können die Angebotspreise der Netzbetreiber von den Kalkulationsgrößen abweichen.

b.    Die anbietenden Netzbetreiber verfügen über unterschiedliche Ausgangs-infrastrukturen, wodurch verschiedene Investitionsmaßnahmen mit abweichenden Investitionen resultieren können.

c.    Der Fördermittelgeber kann im Hinblick auf die tatsächliche Förderfähigkeit zu abweichenden Auffassungen gelangen.

 

3.    Kommunenspezifische Leistungsmengen stellen sich wie folgt dar:

a.    Aufrüstung und Aufbau aktiver Verteiler je Gemeinde (Hinweis: die tatsächliche Anzahl der neuen oder zu überbauenden Kabelverzweiger kann in der Realisierungsphase leicht abweichen. Gründe hierfür können sein: Der Einsatz von Vectoring führt je nach Siedlungsstruktur tendenziell zu der Verringerung von Ertüchtigungsmaßnahmen – bezüglich Vectoring ist jedoch die rechtliche Gesamtbeurteilung noch ausstehend; bei dicht zusammenhängenden Siedlungsgebieten mit durchlaufender Gemeindegrenze können Zuordnungsunterschiede bei der Lokalisierung von Infrastrukturmaßnahmen auftreten).

Gemeinde

Anzahl Kabelverzweiger

Aarbergen

4-7

Bad Schwalbach

12-14

Eltville am Rhein

1-3

Geisenheim

9-12

Heidenrod

9-13

Hohenstein

3-5

Hünstetten

0

Idstein

8-10

Kiedrich

1-3

Lorch

15-17

Niedernhausen

1-3

Oestrich-Winkel

1-3

Rüdesheim am Rhein

3-5

Schlangenbad

12-14

Taunusstein

1-3

Waldems

2-4

Walluf

0

 

b.    Anzahl Haushalte:

Gemeinde

Anzahl Haushalte

Aarbergen

700 - 750

Bad Schwalbach

1.800 – 1.900

Eltville am Rhein

30 - 40

Geisenheim

1.500 – 1.600

Heidenrod

1.500 – 1.600

Hohenstein

650 - 700

Hünstetten

30 - 40

Idstein

850 - 900

Kiedrich

3 - 5

Lorch

1.650 – 1.700

Niedernhausen

70 - 80

Oestrich-Winkel

70 - 80

Rüdesheim am Rhein

ca. 100

Schlangenbad

ca. 2.000

Taunusstein

650 - 700

Waldems

100 - 150

Walluf

3 - 5

 

4.    Aufgabenübertragung von den Kommunen auf den Rheingau-Taunus-Kreis: Im Rahmen der Umsetzungsvorbereitung für den geplanten Realisierungszeitraum ab 2017 sind besonders in 2016 eine Reihe von Maßnahmen und Aktivitäten durchzuführen. Die Zielsetzungen dieser Umsetzungsvorbereitung sind:

a.    Abschluss aller notwendigen Verträge mit einem Netzbetreiber, um Anfang 2017 mit dem Netzausbau beginnen zu können

b.    Bestmögliche Abbildung der gemeindlichen Interessen in einem Mustervertrag

c.    Systematische Einholung bestmöglicher Angebote von Netzbetreibern über die vorhandenen Instrumente (Interessensbekundungsverfahren, Ausschreibungsverfahren, etc.)

d.    Durchgängige, transparente und systematische Information aller konstituierten Kommunalgremien inkl. etwaiger Beschlussfassungen

e.    Selektion des bestmöglichen Angebotes eines Telekommunikationsbetreibers (aus wirtschaftlicher und strategischer Perspektive)

f.     Bestmögliche Abbildung der kommunalen Anforderungen (Chancen- und Risikopositionen) in den abzuschließenden Verträgen

g.    Einwerbung von Fördermittel aus dem Hessischen Programm der interkommunalen Zusammenarbeit.

 

Die Kommunen übertragen die notwendigen Vorbereitungsaufgaben auf den Rheingau-Taunus-Kreis, um die Synergien in der Koordination, Organisation und Betreuung zu maximieren.

 

 


Umsetzungsvorbereitung 2016 für den Ausbau eines Hochleistungs-Breitbandausbaus (NGA/Gigabit) in den Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreis

 

1.    Der aktuelle Stand der Aktivitäten zur Vorbereitung des Breitbandausbaus und Förderantragsstellung nach Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Der kommunale Eigenmittelbeitrag im Rahmen des Breitbandausbaus auf Basis eines Deckungslückenmodells beträgt in den Jahren 2017 und 2018 nach aktuellem Stand der Planung (Stand Ende April 2016) zwischen 60 und 65 T€ und wird von der Gemeinde Hohenstein getragen. Vorbehaltlich eines positiven Förderbescheides des Bundes werden die erforderlichen Haushaltsmittel in den jeweiligen Jahren bereitgestellt.

 

3.    Es wird festgestellt, dass die kommunenspezifischen infrastrukturellen Leistungsmengen im Rahmen des Breitbandausbaus auf Basis eines Deckungslückenmodells nach aktuellem Stand der Planung (Stand Ende April 2016) sich wie folgt darstellen:

a.    Anzahl Kabelverzweiger: 3-5

b.    Anzahl Haushalte: 650-700

 

4.       Die Aufgabe der weiteren Umsetzungsvorbereitung (z.B. weitere fördertechnische Abwicklung, Entwicklung eines Mustervertrages, Ausschreibungsvorbereitung und -Durchführung inklusive Durchführung eines Interessensbekundungsverfahrens, fortlaufende Gremieninformation, etc.) wird an den Rheingau-Taunus-Kreis übertragen. Bei der Erfüllung kann sich der Rheingau-Taunus-Kreis Beratungs- und Dienstleistungen Dritter bedienen und Fördermittel aus dem Hessischen Programm der interkommunalen Zusammenarbeit einwerben.


31.08.2016

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A3/057/2016 (Breitbandausbau RTK: Zuwendungsbescheid BMVI und kommunale Beschlüsse) in der vorgelegten Form zu beschließen.

einstimmig beschlossen

 

12.09.2016

Wirtschaftsausschuss

Wird mündlich vorgetragen

 

14.09.2016

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen