Im Rahmen der Vor-Ort-Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Stadt Taunusstein (RPA) zum Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2014 wurde seitens des RPA moniert, dass die Auszahlungen für die Kostenbeteiligung der Gemeinde Hohenstein im Rahmen der Flurbereinigung im Ortsteil Steckenroth über die Haushaltsstelle 13.01.02/2094.840813 (Auszahlungen für aktivierte Investitionszuweisungen) vollzogen wurden. Gemäß Prüfvermerk des RPA müssten die Auszahlungen in Höhe von 47.000,00 € vielmehr über das Sachkonto 13.01.02/2094.842852 (Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen) dargestellt werden.
Da die seitens der Gemeindevertretung im Rahmen des Haushaltsplanes bereitgestellten Mittel jedoch bei der Haushaltsstelle 13.01.02/2094.840813 veranschlagt sind, ist zur Durchführung der entsprechenden Umbuchung eine Ermächtigung beim Sachkonto 13.01.02/2094.842852 erforderlich. Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen bei Sachkonto 13.01.02/2094.842852 in Höhe von 47.000,00 € soll durch Sperrung der haushaltsrechtlichen Ermächtigung bei Sachkonto 13.01.02/2094.840813 in gleicher Höhe erfolgen.
Die Gemeindevertretung wird um Zustimmung gebeten.
keine
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein genehmigt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 47.000 € bei der Haushaltsstelle 13.01.02/2094.842852 (Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen)
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14.09.2016 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A1/060/2016 (Genehmigung einer außerplanmäßigen
Ausgabe) in der vorgelegten Form
zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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31.10.2016 |
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Wird mündlich vorgetragen |