Betreff
Jährliche Nachkalkulation der Wasser- und Abwassergebühren (Antrag CDU-Fraktion)
Vorlage
AN/020/2016
Art
Antrag

Der Gemeindevorstand legt zum 30.06. eines jeden Jahres der Gemeindevertretung den vorläufigen Abschluss der Teilergebnishaushalte der Produkte 11.01.01 (Wasserversorgung) und 11.01.02 (Abwasserbeseitigung) des Vorjahres vor. Dem ist eine Übersicht der in diesen Produkten anfallenden jährlichen Über- bzw. Unterdeckungen, der jährlich abgegebenen Wassermenge, der jährlich anfallenden Schmutzwassermenge und der jährlichen Summe der abgerechneten versiegelten Flächen für die fünf vorangegangenen Jahre beizufügen. Auf der Grundlage der Abweichung von den Planzahlen des Vorjahres ist eine vereinfachte Kalkulation der Wasser, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren vorzunehmen.


Anlagenverzeichnis:

 


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