Betreff
Richtline über die Baulandpolitik und die Grundsätze der städtebaulichen Entwicklung (Antrag FWG-Fraktion)
Vorlage
AN/021/2016
Art
Antrag

Ergänzende Vorgaben für das Hohensteiner Modell für die Ankaufphase

1.      Grundsätzlich wird ein Baugebiet entwickelt, sofern alle Grundstückseigentümer ihr schriftliches Einverständnis für den Verkauf der Flächen gegeben haben.

2.      Die Gemeinde bietet als Kaufpreis 20 € p.a. Dieses Angebot ist im Abstand von 5 Jahren zu überprüfen, ob dies noch den Bodenrichtwerten entspricht.

3.      Nachdem die Gemeindevertretung aufgrund einer vorliegenden Kalkulation (Plankosten) des Verkaufspreises die Entscheidung zum Verkaufspreis getroffen hat, startet der Verkauf. Künftig wird geprüft, ob für besonders attraktive Lagen von Einzelgrundstücken ein Zuschlag erhoben wird.

4.    Die abgebenden Grundstückseigentümer haben bis zum Start des Verkaufsprozesses ein Vorkaufsrecht zu dem von der Gemeindevertretung für alle Käufer festgelegten Preis. Dies gilt für alle Grundstücke des neuen Baugebietes. Sofern es mehrere Anwärter für ein Grundstück aus dem Kreis der Alteigentümer geben sollte, erhält derjenige den Vorzug, der sein ehemaliges Grundstück erwerben möchte.

5.      Sofern auf einzelnen Grundstücken Baulasten (Feldscheunen) o.ä. vorhanden sind, die der Alteigentümer umbauen möchte, prüft der Gemeindevorstand, ob diese ohne Mehrkosten für die Gemeinde in der Planung berücksichtigt werden können.

 

Ergänzende Vorgaben für das Hohensteiner Modell für die Verkaufsphase

Grundsätzlich entscheidet die Grundstückskommission über die Vergabe der Bauplätze. Von der Verwaltung wird keine Vorauswahl getroffen, sondern lediglich der Eingang der Bewerbungen erfasst. Die Grundstückskommission kommt zu Beratungs- bzw. Beschlussterminen nach Bedarf zusammen.

 

Information des HFA

Der Gemeindevorstand legt nach Abschluss der Tiefbaumaßnahmen bzw. der Fertigstellung der Roh-Straßendecke dem HFA eine Darstellung der Plan- bzw. Ist-Kosten vor. Darüber hinaus erhält der HFA nach Fertigstellung der Straße eine Darstellung der Plankosten, der gesamten Ist-Kosten sowie der Erlöse aus dem Verkauf der Grundstücke inkl. dem Ergebnis Über- bzw. Unterdeckung.


Anlagenverzeichnis:

 


Ergänzende Vorgaben für das Hohensteiner Modell für die Ankaufphase

1.    Grundsätzlich wird ein Baugebiet entwickelt, sofern alle Grundstückseigentümer ihr schriftliches Einverständnis für den Verkauf der Flächen gegeben haben.

2.    Die Gemeinde bietet als Kaufpreis 20 € p.a. Dieses Angebot ist im Abstand von 5 Jahren zu überprüfen, ob dies noch den Bodenrichtwerten entspricht.

3.    Nachdem die Gemeindevertretung aufgrund einer vorliegenden Kalkulation (Plankosten) des Verkaufspreises die Entscheidung zum Verkaufspreis getroffen hat, startet der Verkauf. Künftig wird geprüft, ob für besonders attraktive Lagen von Einzelgrundstücken ein Zuschlag erhoben wird.

4.    Die abgebenden Grundstückseigentümer haben bis zum Start des Verkaufsprozesses ein Vorkaufsrecht zu dem von der Gemeindevertretung für alle Käufer festgelegten Preis. Dies gilt für alle Grundstücke des neuen Baugebietes. Sofern es mehrere Anwärter für ein Grundstück aus dem Kreis der Alteigentümer geben sollte, erhält derjenige den Vorzug, der sein ehemaliges Grundstück erwerben möchte.

5.    Sofern auf einzelnen Grundstücken Baulasten (Feldscheunen) o.ä. vorhanden sind, die der Alteigentümer umbauen möchte, prüft der Gemeindevorstand, ob diese ohne Mehrkosten für die Gemeinde in der Planung berücksichtigt werden können.

 

Ergänzende Vorgaben für das Hohensteiner Modell für die Verkaufsphase

Grundsätzlich entscheidet die Grundstückskommission über die Vergabe der Bauplätze. Von der Verwaltung wird keine Vorauswahl getroffen, sondern lediglich der Eingang der Bewerbungen erfasst. Die Grundstückskommission kommt zu Beratungs- bzw. Beschlussterminen nach Bedarf zusammen.

 

Information des HFA

Der Gemeindevorstand legt nach Abschluss der Tiefbaumaßnahmen bzw. der Fertigstellung der Roh-Straßendecke dem HFA eine Darstellung der Plan- bzw. Ist-Kosten vor. Darüber hinaus erhält der HFA nach Fertigstellung der Straße eine Darstellung der Plankosten, der gesamten Ist-Kosten sowie der Erlöse aus dem Verkauf der Grundstücke inkl. dem Ergebnis Über- bzw. Unterdeckung