Ergänzende Vorgaben für das Hohensteiner
Modell für die Ankaufphase
1.
Grundsätzlich
wird ein Baugebiet entwickelt, sofern alle Grundstückseigentümer ihr schriftliches Einverständnis für den
Verkauf der Flächen gegeben haben.
2.
Die
Gemeinde bietet als Kaufpreis 20 € p.a. Dieses Angebot ist im Abstand von 5
Jahren zu überprüfen, ob dies noch den Bodenrichtwerten entspricht.
3.
Nachdem
die Gemeindevertretung aufgrund einer vorliegenden
Kalkulation (Plankosten) des Verkaufspreises die Entscheidung zum
Verkaufspreis getroffen hat, startet der Verkauf. Künftig wird geprüft, ob für
besonders attraktive Lagen von Einzelgrundstücken ein Zuschlag erhoben wird.
4.
Die
abgebenden Grundstückseigentümer haben bis zum Start des Verkaufsprozesses ein
Vorkaufsrecht zu dem von der Gemeindevertretung für alle Käufer festgelegten
Preis. Dies gilt für alle Grundstücke des neuen Baugebietes. Sofern es mehrere
Anwärter für ein Grundstück aus dem Kreis der Alteigentümer geben sollte,
erhält derjenige den Vorzug, der sein ehemaliges Grundstück erwerben möchte.
5.
Sofern
auf einzelnen Grundstücken Baulasten (Feldscheunen) o.ä. vorhanden sind, die
der Alteigentümer umbauen möchte, prüft der Gemeindevorstand, ob diese ohne
Mehrkosten für die Gemeinde in der Planung berücksichtigt werden können.
Ergänzende Vorgaben für das Hohensteiner
Modell für die Verkaufsphase
Grundsätzlich
entscheidet die Grundstückskommission über die Vergabe der Bauplätze. Von der
Verwaltung wird keine Vorauswahl getroffen, sondern lediglich der Eingang der
Bewerbungen erfasst. Die Grundstückskommission kommt zu Beratungs- bzw.
Beschlussterminen nach Bedarf zusammen.
Information des HFA
Der Gemeindevorstand legt nach Abschluss der Tiefbaumaßnahmen bzw. der Fertigstellung der Roh-Straßendecke dem HFA eine Darstellung der Plan- bzw. Ist-Kosten vor. Darüber hinaus erhält der HFA nach Fertigstellung der Straße eine Darstellung der Plankosten, der gesamten Ist-Kosten sowie der Erlöse aus dem Verkauf der Grundstücke inkl. dem Ergebnis Über- bzw. Unterdeckung.
Anlagenverzeichnis:
Ergänzende Vorgaben für das Hohensteiner
Modell für die Ankaufphase
1.
Grundsätzlich
wird ein Baugebiet entwickelt, sofern alle Grundstückseigentümer ihr schriftliches Einverständnis für den
Verkauf der Flächen gegeben haben.
2.
Die
Gemeinde bietet als Kaufpreis 20 € p.a. Dieses Angebot ist im Abstand von 5
Jahren zu überprüfen, ob dies noch den Bodenrichtwerten entspricht.
3.
Nachdem
die Gemeindevertretung aufgrund einer vorliegenden
Kalkulation (Plankosten) des Verkaufspreises die Entscheidung zum
Verkaufspreis getroffen hat, startet der Verkauf. Künftig wird geprüft, ob für
besonders attraktive Lagen von Einzelgrundstücken ein Zuschlag erhoben wird.
4.
Die
abgebenden Grundstückseigentümer haben bis zum Start des Verkaufsprozesses ein
Vorkaufsrecht zu dem von der Gemeindevertretung für alle Käufer festgelegten
Preis. Dies gilt für alle Grundstücke des neuen Baugebietes. Sofern es mehrere
Anwärter für ein Grundstück aus dem Kreis der Alteigentümer geben sollte,
erhält derjenige den Vorzug, der sein ehemaliges Grundstück erwerben möchte.
5.
Sofern
auf einzelnen Grundstücken Baulasten (Feldscheunen) o.ä. vorhanden sind, die
der Alteigentümer umbauen möchte, prüft der Gemeindevorstand, ob diese ohne
Mehrkosten für die Gemeinde in der Planung berücksichtigt werden können.
Ergänzende Vorgaben für das Hohensteiner
Modell für die Verkaufsphase
Grundsätzlich
entscheidet die Grundstückskommission über die Vergabe der Bauplätze. Von der
Verwaltung wird keine Vorauswahl getroffen, sondern lediglich der Eingang der
Bewerbungen erfasst. Die Grundstückskommission kommt zu Beratungs- bzw.
Beschlussterminen nach Bedarf zusammen.
Information des HFA
Der Gemeindevorstand legt nach Abschluss der Tiefbaumaßnahmen bzw. der Fertigstellung der Roh-Straßendecke dem HFA eine Darstellung der Plan- bzw. Ist-Kosten vor. Darüber hinaus erhält der HFA nach Fertigstellung der Straße eine Darstellung der Plankosten, der gesamten Ist-Kosten sowie der Erlöse aus dem Verkauf der Grundstücke inkl. dem Ergebnis Über- bzw. Unterdeckung