Im Rahmen einer Veranstaltung für Bürgermeister zur Extremismusprävention wurde durch den Hessischen Innenminister darauf hingewiesen, dass die Benutzungsordnungen für die Gemeinschaftseinrichtungen in den Kommunen in § 1 so zu ändern sind, dass die Kommunen in den Fällen in denen zu befürchten ist, dass es sich um eine extremistische Veranstaltung handelt, eine rechtliche Regelung haben, dagegen vorzugehen bzw. im Vorfeld die Durchführung solcher Veranstaltungen auf Grundlage der kommunalen Satzung verhindern zu können.
Auf dieser Basis wurde die Benutzungsordnung für Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Hohenstein, auf Grundlage einer Mustersatzung, entsprechend geändert.
Satzungsänderung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderung der Benutzungsordnung für die Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Hohenstein in der vorgelegten Form zu.
13.02.2017 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde
Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/016/2017 (Änderung der
Benutzungsordnung für die Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Hohenstein) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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13.03.2017 |
Wirtschaftsausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |
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15.03.2017 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |