1.
Die Mittel der Ortsbeiräte, über die sie entsprechend ihrer
Einwohnerzahl verfügen können, betragen zurzeit 1.000,-€ pauschal plus 1,00€
pro Einwohner je Ortsteil.
Zukünftige Mittelanpassungen ändern nichts an dieser Richtlinie.
2.
Die Mittel dienen bevorzugt der Erhaltung der Bausubstanz und
Grünanlagen in den jeweiligen Ortsteilen.
3.
Für die haushaltsmäßige Abwicklung gilt folgendes Verfahren
3.1
Die zuständigen Ortsbeiräte beschließen über die Verwendung von
Ausgabemitteln für bestimmte Zwecke. Bis zu einer Höhe von 1.000,-€ werden die
Aufträge über die Ortsbeiräte abgewickelt und die Rechnungen bei der Gemeinde
eingereicht. Für Aufträge über 1.000,-€ ist ein Kostenvoranschlag bei der
Gemeinde einzureichen.
3.2 Eine Stellungnahme der
Gemeinde wird innerhalb von 6 Wochen garantiert.
3.3
Die Ortsbeiräte haben darauf zu achten, dass Einzelmaßnahmen keine
nachhaltigen Belastungen in Form von Folgekosten in künftigen Haushaltsjahren
auslösen und keine Maßnahmen durchgeführt werden, die durch geplante spätere
Investitionsmaßnahmen zu Doppelausgaben führen.
Sollten ausnahmsweise Folgekosten entstehen, ist das Budget des Ortsbeirats in Höhe
der benötigten Mittel der nächsten 5 Jahre zu sperren.
3.4
Die Mittel der Ortsbeiräte sind aus Gründen der besseren
Bewirtschaftung nach § 19 GemHVO übertragbar. Die Übertragung ist nur einmalig
gestattet, mögliche Reste gelten als eingespart. Alle Budgets der einzelnen
Ortsbeiräte werden zentral von der Gemeindeverwaltung bewirtschaftet.
Anlagenverzeichnis:
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