Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Rechnungsjahr 2016 wurde bei der Haushaltsstelle (HHSt) 01.01.13/1019.842851 eine investive Mittelüberschreitung oberhalb der Erheblichkeitsgrenze (7.500,00 €) festgestellt. Die Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Auszahlung obliegt gem. § 100 Abs. 1 S. 3 HGO der Gemeindevertretung.
Die Mittelüberschreitung beläuft sich auf 7.577,06 €. Die entsprechenden Haushaltsmittel standen für das Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung. Die Zahlung der entsprechenden Rechnung des beauftragten Dachdecker-Unternehmens über 7.577,06 € erfolgte jedoch erst im Haushaltsjahr 2016. Die investiven Haushaltsmittel des Jahres 2015 wurden nicht übertragen.
Zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen bei der HHSt 01.01.13/1019.842851 wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, nicht benötigte Mittel in Höhe von 2.649,95 € bei HHSt 01.01.13/1019.842852 (Bauhof, Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen) sowie in Höhe von 4927,11 € bei der HHSt 01.01.13/1019.843831 (Bauhof, Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen > 410,00 €) zu sperren.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein genehmigt die überplanmäßige Ausgabe bei der HHSt 01.01.13/1019.842851 in Höhe von 7.577,06 Euro.
09.10.2017 |
Gemeindevorstand |
Der
Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der
Vorlage A1/090/2017 Genehmigung
einer außerplanmäßigen Ausgabe bei 01.01.13/1019.842851 (Bauhof, Auszahlungen
für Hochbaumaßnahmen)] in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
|
einstimmig beschlossen |
|
|
|
06.11.2017 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |