Zur Realisierung einer möglichst zeitnahen Vergabe von Planungsleistungen bezüglich der Um- und Anbauten an die gemeindlichen Kindertagesstätten wurde durch die Kommunalaufsicht empfohlen, einen Nachtragshaushalt 2017 mit einer Verpflichtungsermächtigung über die Mittel bei der Haushaltsstelle 06.02.01/2194.842851 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen aufzustellen und in den Gremienlauf einzubringen. Dieser Nachtrag soll nur diese eine Veränderung enthalten, um eine möglichst schnelle Genehmigung durch die Kommunalaufsicht zu gewährleisten.
Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit Nachtragshaushaltsplan
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein verweist den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit Nachtragshaushaltsplan zur vorbereitenden Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.
25.10.2017 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung dem Entwurf der 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit Nachtragshaushaltsplan in der vorgelegten
Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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08.11.2017 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |