Betreff
Wahl des Bürgermeisters / Wahl der Bürgermeisterin
Vorlage
GVER/006/2018
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Gemäß § 42 Abs. 3 HGO ist die Wahl des Bürgermeisters / Wahl der Bürgermeisterin frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Bei Bestimmung des Wahltags kann nach § 42 KWG von dem jeweils geltenden Zeitrahmen bis zu drei Monate abgewichen werden, wenn dadurch die gemeinsame Durchführung der Wahl des Bürgermeisters / Wahl der Bürgermeisterin mit einer anderen Wahl oder Abstimmung möglich ist.

 

Die Hessische Landesregierung hat beschlossen, den Wahltermin für die Landtagswahl auf Sonntag, den 28. Oktober 2018 festzulegen. Die entsprechende Verordnung muss noch im Gesetz- und Verordnungsblatt öffentlich bekannt gemacht werden.

 

Bürgermeister Daniel Bauer hat die Amtsgeschäfte als Bürgermeister der Gemeinde Hohenstein zum 01. Mai 2013 angetreten. Es wird vorgeschlagen die Wahl des Bürgermeisters / Wahl der Bürgermeisterin mit der Landtagswahl am 28. Oktober 2018 durchzuführen. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl könnte demnach am 11. November 2018 durchgeführt werden.

 

Nach § 5 Absatz 1 KWG ist der Bürgermeister in Gemeinden kraft Gesetzes Gemeindewahlleiter.

Ein besonderer Wahlleiter und ein besonderer stellvertretender Wahlleiter kann auch dann durch den Gemeindevorstand bestellt werden, wenn die von Amtswegen hierzu berufenen Personen aus anderen Gründen verhindert sind oder andere sachliche Gesichtspunkte für eine von der gesetzlichen Aufgabenzuweisung abweichende Gestaltung sprechen.

 

Als besondere Gemeindewahlleiterin wurde                                 Frau Tatjana Jadatz,

als besonderer stellvertretende Gemeindewahlleiter wurde Herr Jens Rejszer 

 

vom Gemeindevorstand bestellt.


keine


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein legt als Termin für die Bürgermeisterwahl den 28.10.2018 fest.


31.01.2018

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A2/003/2018 (Wahl des Bürgermeisters / Wahl der Bürgermeisterin) in der vorgelegten Form zuzustimmen.  

einstimmig beschlossen

 

05.02.2017

Wirtschaftsausschuss

Wird mündlich vorgetragen