Betreff
Auflösung des Ordnungsbehördenbezirkes Aarbergen-Heidenrod-Hohenstein
Vorlage
GVER/015/2018
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Im Jahr 2011 wurde durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Aarbergen, Heidenrod und Hohenstein ein gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk gebildet. Der Zusammenschluss zu einem gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk, gekoppelt an die Aufgabenwahrnehmung durch die Gemeinde Aarbergen, erfolgte seinerzeit im unmittelbaren Sachzusammenhang mit der arbeitnehmerseitigen Kündigung der hiesigen Ordnungspolizistin.

 

Die anfänglich als durchaus positiv zu beschreibende Zusammenarbeit im gemeinsamen Ordnungsbehörden gestaltete sich zuletzt aufgrund der Divergenz zwischen den der Gemeinde Hohenstein vertraglich zustehenden Leistungen und der nachweisbar deutlich geringeren Leistungserbringung bei gleichbleibender Kostenbeteiligung zunehmend schwierig. Beispielhaft sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Gemeinde Aarbergen von den der Gemeinde Hohenstein für das Kalenderjahr 2017 zustehenden zwölf Messterminen lediglich sechs erfüllen konnte. Die Saldenentwicklung für die Jahre 2012-2017 zu den Haushaltsstellen 02.01.02.515010 (Erträge aus Bußgeldern und Verwarnungen) und 02.01.05.712200 (Zuweisungen für laufende Zwecke an Gemeinden) verdeutlicht diese Feststellung:

 

2012

2013

2014

2015

2016

2017

+ 1.872,53

-8.174,95

-4.306,83

-5.713,77

-14.728,16

-15.749,81

 

Zudem sind in der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Aarbergen verstärkt in jüngerer Vergangenheit Probleme im Zusammenhang mit der Ahndung von Parkverstößen auf Hohensteiner Gemeindegebiet aufgetreten, die lediglich daraus resultieren, dass einige Straßen in Hohenstein bauseits in Verbindung mit parkenden Fahrzeugen nicht über die erforderliche Restfahrbahnbreite verfügen.   

 

In Anbetracht der v. g. Ausgangslage wurden zur Ermittlung der Aufwendungen für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs bei eigener Aufgabenwahrnehmung verwaltungsseitig entsprechende Angebote von spezialisierten Unternehmungen eingeholt. Bislang liegt der Verwaltung lediglich der Rücklauf der Fa. Leivtec vor. Andere Unternehmen haben jedoch bereits die Übersendung vergleichbarer Unterlagen signalisiert. 

 

Bei einem Erwerb der von der Fa. Leivtec (Zubehör für Blitzmessungen, Herstellereinweisung) angebotenen Anlage beliefen sich die von der Gemeinde Hohenstein zu tragenenden Kosten auf ca. 42 T€ (netto).

 

In der für Straßenverkehrsangelegenheiten zuständigen Abteilung der Verwaltung würden zwei Beschäftigte entsprechend geschult werden müssen um die Messungen durchführen zu können (zwei Personen sind im Messfahrzeug erforderlich). Da bereits vorhandenes Personal eingesetzt würde, müssten nur anteilige Personalaufwendungen im Produkt 02.01.02. berücksichtigt werden. Unter Umständen wäre die Übertragung von Aufgaben im Bereich der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs mit Höhergruppierungen der Beschäftigten verbunden (eventuelle zusätzliche Belastung ca. 4 T€ p.a.).

 

Eine eigenständige Aufgabenwahrnehmung durch die Gemeinde Hohenstein bietet den Vorteil, dass Messungen wesentlich flexibler durchgeführt werden können als dies bislang der Fall war (kurzfristige Einsatzmöglichkeit, bei Notwendigkeit schnelle Reaktion). Zudem können kurze Messungen (2 Stunden) in Akutfahrzeiten erfolgen (bisherige Messungen durch den Ordnungsbehördenbezirk 8 Stunden).

 

Bei drei Messungen in der Woche zu jeweils 2 Std. könnten auf Grundlage vorhandener Erfahrungswerte so ca. 1,5 T€ je Messung vereinnahmt werden. Bei Hochrechnung auf ein Kalenderjahr wären unter Berücksichtigung von Urlaubs- und sonstigen Fehlzeiten durchaus Erträge im Umfang von ca. 60 T€ zu generieren, womit sich die Anschaffungskosten der Messanlage in kürzester Zeit amortisieren könnten.

 

Eine Auflösung des Ordnungsbehördenbezirks wäre mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum 31.12.2018 möglich. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten um den Ordnungsbehördenbezirk zum 31.12.2018 aufzulösen.


Angebot Leivtec


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Auflösung des Ordnungsbehördenbezirkes Aarbergen-Heidenrod-Hohenstein zum 31.12.2018 zu.  

 


16.05.2018

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein der Vorlage A2/011/2018 (Auflösung des Ordnungsbehördenbezirkes Aarbergen-Heidenrod-Hohenstein) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

 

28.05.2018

Wirtschaftsausschuss

Wird mündlich vorgetragen

 

 

30.05.2018

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen