Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 23.04.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit den jeweiligen Verfahrensschritten beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 04. bis 15.03.2019.
Mit Schreiben vom 07.02.2019 und mit Frist zum 01.03.2019 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert.
Der Rheingau-Taunus-Kreis und das Regierungspräsidium Darmstadt haben angekündigt noch Stellungnahmen nach Fristablauf abzugeben. Diese Anregungen werden im nächsten Verfahrensschritt berücksichtigt.
Das Ergebnis der Abwägung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB (Abwägungsempfehlung Blatt 1 – 11) ist in die Bauleitplanung zu übernehmen.
Bebauungsplan 1. Änderung Johanneswiese, textliche u. zeichnerische Festsetzungen, Abwägungsempfehlung Blatt 1 – 11, Begründung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag.
Die Gemeindevertretung
Hohenstein beschließt das Verfahren gem. § 3 (2) BauGB u. § 4 (2) BauGB mit den
überarbeiteten Planungsunterlagen, Stand vom 15.03.2019, weiter zu betreiben.
18.03.2019 |
Gemeindevorstand |
|
Der
Gemeindevorstand stimmt der Vorlage A3/021/2019 (1. Änderung Johanneswiese, Gemarkung Breithardt /
Seniorenpflegezentrum) in der vorgelegten Form zu und empfiehlt der
Gemeindevertretung das Verfahren gem. § 3 (2) BauGB u. § 4 (2) BauGB mit den
überarbeiteten Planungsunterlagen, Stand vom 15.03.2019, weiter zu betreiben. |
|
|
einstimmig beschlossen |
|
|
|
|
|
|
|
|
01.04.2019 |
Wirtschaftsausschuss |
|
Wird mündlich
vorgetragen |
|
|
|
|
|
03.04.2019 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
|
Wird mündlich
vorgetragen |
|