Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Fortführung der Bauleitplanung mit der Variante 3.

 

Die Planung der Straßenführung soll überprüft werden (Wegfall des Wendehammers, Weiterführung der Straße bis zum Sportplatz in Bauphase II).

 

Der Gemeindevorstand wird gebeten mit den drei Anliegern bzgl. des Erwerbs des Feldweges zum Baulandpreis Kontakt aufzunehmen.