Betreff
Barrierefreie Bushaltestellen (Antrag SPD-Fraktion)
Vorlage
GVER/021/2018
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion AN/005/2018 wurde seitens des Bauamtes und Ordnungsamtes eine Bestandsaufnahme der Bushaltestellen in den Hohensteiner Ortsteilen durchgeführt.

Gemäß dem Informationsblatt für Haltestellen von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, wurden die einzelnen Haltestellen geprüft. Weitere Vorgaben und Empfehlungen sind aus dem FGSV-Regelwerk „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“, die „Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs EAÖ 2013“ und die „Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen HBVA 2011“ zu entnehmen.

Die Vorgaben zur Berücksichtigung der Belange der Barrierefreiheit gelten für den Neu- oder Ausbau von Straßen und öffentlichen Verkehrsanlagen. Die baulichen Maßnahmen können umfassen:

 

-          Absenkung von Bordsteinen an Fußgängerquerungsstellen,

-          Herstellung von Rutschfestigkeit von Wegeoberflächen,

-          Anlage von Leit- und Orientierungssystemen für Sehbehinderte und Blinde,

-          Kontrastierende Markierungen,

-          Anlage von Rampen bzw. Wegeführungen zur Verringerung von Steigungen.

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) enthält die Bestimmung mit der Zielvorgabe „für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“.

Im Sinne dieser gesetzlichen Zielvorgabe sind Rahmenbedingungen zu beachten die in der Anlage ersichtlich sind.

 

Nach folgenden Kriterien wurden die Bushaltestellen geprüft:

-          Die Wartefläche sollte eine Breite von mindestens 2,50 m aufweisen (vom Bordstein bis zu Gehweg),

-          vor Einbauten und Fahrzeugrampen ist eine Rangierfläche von mindestens 1,50 m x 1,50 m erforderlich,

-          Wartefläche 1,50 m bis < 2,50 m: Bordhöhe von 22 cm,

-          Wartefläche ab 2,50 m: Bordhöhe ≥ 20cm,

-          die Haltestelle muss eine Soll-Länge von rund 9 m für den Bereich, der eine Höhe von mindestens 20 cm über Fahrbahnniveau aufweisen,

-          zur Gestaltung von Bodenindikatoren im Wartebereich sind Maßnahmen mit einem Einstiegsfeld mit einer Breite von 1,20 m mit Rippenprofil parallel zum Bord förderfähig.

 

Folgende Bushaltestellen in den Hohensteiner Ortsteilen kommen in Betracht:

·         Hohenstein Breithardt; Lindenstraße beidseitig

·         Hohenstein Steckenroth; Wiesbadener Straße beidseitig

·         Hohenstein Strinz-Margarethä; Scheidertalstraße beidseitig

·         Hohenstein Born; Watzhahner Straße (obere Haltestelle) beidseitig

·         Hohenstein Burg-Hohenstein; Schlossbrücke / es ist nur noch eine Umgestaltung für Menschen mit Sehbehinderung / Blinde notwendig

·         Hohenstein Born; Watzhahner Straße (untere Haltestelle) beidseitig

Das Land Hessen fördert im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung den Neu- und Umbau von Haltestellen sowie die Verbesserung der Haltestellenausstattung. Folgende Einrichtungselemente werden in Hessen als Standardausstattung einer Haltestelle angesehen und sind förderfähig:

 

Fahrgastunterstände, Sitzgelegenheiten, Haltestellenschild, Informations- und Infotafeln, Beleuchtung mit Netzanschluss oder Solarbetrieb, Abfallbehälter, Fahrkartenautomaten, überdachte Fahrradstellplätze sowie eine angemessene Begrünung im Haltestellenbereich.

 

Das zuständige Kompetenzcenter (KC VIF) für die Verkehrsinfrastrukturförderung für den Rheingau-Taunus-Kreis ist in Darmstadt.

 

Vor dem eigentlichen Förderantrag ist über das KC VIF eine Programmanmeldung zur Aufnahme des Projektes in das mehrjährige Planungsprogramm vorzunehmen. Die Programmanmeldung sollte eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, Übersichtslagepläne, Entwurfspläne, Angaben zu den Gesamtkosten, Aussagen zum geplanten Beginn des Vorhabens sowie den voraussichtlichen Jahresausgaberaten enthalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung entsteht durch die Aufnahme in das Planungsprogramm allerdings nicht.

 

Bis spätestens zum 1. Juni des dem Bau vorausgehenden Jahres ist dann ein prüffähiger, vollständiger Antrag bei dem zuständigen Kompetenzcenter von Hessen Mobil vorzulegen. Der Baubeginn muss spätestens 4 Monate nach Erhalt des Bewilligungsbescheides erfolgen, anderenfalls verfällt der Bescheid. Als Baubeginn zählt hierfür die erste Auftragsvergabe. Die Förderung der Maßnahmen setzt eine VOB/VOL –gerechte Ausschreibung und Vergabe- entsprechend der Förderregeln- voraus.

Wenn die zuwendungsfähigen Kosten unterhalb der derzeit gültigen Bagatellgrenze von 100.000 € pro Antrag liegen, empfiehlt es sich, mehrere Maßnahmen in einem Antrag zusammenzufassen.

 

Um die notwendigen Unterlagen einzureichen, ist es erforderlich ein Ingenieurbüro mit der Planung und Umsetzung zu beauftragen, da die vorab Prüfung der Bushaltestellen lediglich auf Grundlage der uns vorliegenden Förderrichtlinien erfolgte.

 

Nach verwaltungsinterner Bearbeitung der Vorlage und Beschluss des Gemeindevorstandes fand ein Termin des Bürgermeisters mit der RTV statt. In diesem wurde dem Bürgermeister mitgeteilt, dass man für das Jahr 2019 einen kreisweiten, durch die RTV koordinierten barrierefreien Umbau von Bushaltestellen plane. Insofern wird vorgeschlagen, abweichend vom Beschlussvorschlag zunächst mit der RTV das Gespräch zu suchen, um von eventuellen Planungs- und Kostensynergien zu profitieren.

 

  


Informationsblatt für Haltestellen

Anmerkungen

Entwurfsgrundlagen Querungs- und Haltestellen

Skizze 1

Skizze 2


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt ein Ingenieurbüro mit der Planung der Umgestaltung der vorhandenen Bushaltestellen der Gemeinde Hohenstein in barrierefreie Bushaltestellen zu beauftragen. Mittel dafür müssen als überplanmäßige Ausgabe bereitgestellt werden.

 

Zunächst soll jedoch der Gemeindevorstand mit der RTV das Gespräch suchen, um von eventuellen Planungs- und Kostensynergien zu profitieren


13.08.2018

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A2/016/2018 (Barrierefreie Bushaltestellen (Antrag der SPD-Fraktion)) in der vorgelegten  Form zuzustimmen.

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

27.08.2018                              Wirtschaftsausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

28.08.2018

Sozialausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

29.08.2018

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen