Nach Beschluss des Gemeindevorstandes wurde die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed mit der Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2019 – 2020, getrennt nach einer Gebühr für die Schmutzwassereinleitung und einer Gebühr für die Niederschlagswassereinleitung beauftragt.
Es ergeben sich dadurch für die Jahre 2019 – 2020 folgende Änderung:
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2017 – 2019 |
2019 - 2020 |
Niederschlagswasser |
0,48 |
0,48 |
Schmutzwasser |
2,93 |
2,96 |
Die entsprechende
Satzungsänderung ist als Anlage beigefügt.
Satzungsentwurf
Kalkulation
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderung der Entwässerungssatzung in der vorgelegten Form zu.
08.10.2018 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A1/098/2018 (Änderung der Entwässerungssatzung)
in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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24.10.2018 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |