Betreff
Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenstein
Vorlage
GVER/028/2018
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Nach Beschluss des Gemeindevorstandes wurde die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed mit der Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2019 – 2020, getrennt nach einer Gebühr für die Schmutzwassereinleitung und einer Gebühr für die Niederschlagswassereinleitung beauftragt.

 

Es ergeben sich dadurch für die Jahre 2019 – 2020 folgende Änderung:

 

 

 

2017 – 2019

 

 

2019 - 2020

 

Niederschlagswasser

 

 

0,48

 

0,48

 

Schmutzwasser

 

 

2,93

 

2,96

 

Die entsprechende Satzungsänderung ist als Anlage beigefügt.

 

 

 


Satzungsentwurf

Kalkulation 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderung der Entwässerungssatzung in der vorgelegten Form zu.


08.10.2018

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/098/2018 (Änderung der Entwässerungssatzung) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

24.10.2018

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen