Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat
in der Sitzung vom 09.12.2013 die Aufstellung der Entwurfsplanung zum
Bebauungsplan “Auf dem Welkerswasen“ sowie Umweltprüfung und Umweltbericht, mit
paralleler 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, im Ortsteil Breithardt, beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB wurde in Form einer Offenlage in der Zeit vom 03.02.2014
bis 05.03.2014 durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (1) BauGB i.V.m. § 4 a BauGB wurden in der Zeit vom
03.02.2014 bis 05.03.2014 beteiligt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wurde
vom 12.05.2014 bis einschließlich 13.06.2014 durchgeführt. Parallel wurden
hierzu die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB mit Frist bis
13.06.2014 beteiligt.
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Die eingegangenen Anregungen seitens der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, mit der entsprechenden
Abwägung zu dem Verfahren gem. § 4 (2) BauGB, sind dieser Beschlussempfehlung
als Anlage beigefügt.
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Die Träger öffentlicher Belange, die keine
Anregungen geäußert haben sind lediglich in einer der Abwägung beigefügten
Liste erfasst.
Die Originalschreiben liegen der Verwaltung vor.
Die in den v. g. Verfahren vorgetragenen Anregungen wurden bereits in
den beigefügten Planentwurf eingearbeitet.
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Im Rahmen der Offenlage, gemäß § 3 (2)
BauGB, wurden keine Anregungen und Bedenken durch die Öffentlichkeit
hervorgebracht.
Die Anlagen stehen auf der Homepage der Gemeinde Hohenstein unter
www.hohenstein-hessen.de, Menüpunkt Gemeinde – Gremien – Downloads –
B-Plan Wolfenborn II zum Download zur Verfügung:
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Die
Gemeindevertretung beschließt folgende Verfahrensschritte:
1.
Die Empfehlung der Abwägung ist (Seite 1- 6).
Das Planungsbüro wird angewiesen, die
beschlossenen Anregungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger
öffentlicher Belange und Sonstige, die Anregungen erhoben
haben, von diesem
Ergebnis unter Angaben von
Gründen in Kenntnis zu
setzen.
2. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Auf dem Welkerswasen“, in
der Gemarkung Breithardt, bestehend aus dem Umweltbericht, Planteil und textlichen
Festsetzungen mit Begründung, wird unter Berücksichtigung der mit den unter Punkt
1 beschlossenen Änderungen, angenommen.
3.
Der Entwurf des
Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für den Bereich „Auf dem Welkerswasen“, in der
Gemarkung Breithardt mit integriertem Grünordnungsplan bestehend aus dem
Planteil und textlichen Festsetzungen mit Begründung, Umweltbericht und
Umweltprüfung wird mit den unter Punkt 1 beschlossenen Änderungen, im Rahmen
der Abwägung zum Verfahren gem. § 3 (2) BauGB, als Satzung beschlossen. Die zum
Bebauungsplan gem. § 9 (4) BauGB i.V.m. § 81 HBO enthaltenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gem. § 5 HGO als kommunale Satzung
beschlossen.
4.
Die 12. Flächennutzungsplanänderung ist auf der Grundlage des § 6 BauGB bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
5.
Gemäß § 6 (5) BauGB, ist die Erteilung der Genehmigung zur 12. Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.
6.
Nach
Inkrafttreten der 12. Flächennutzungsplanänderung ist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan für den
Bereich „Auf dem Welkerswasen“, gemäß § 10
Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
7. Gemäß § 10 Abs. 4 ist für den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan für den Bereich „Auf dem
Welkerswasen“, eine zusammenfassende Erklärung zu
erstellen und den Planungsunterlagen zu
jedermanns Einsicht hinzuzufügen.
07.07.2014 Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A3/037/2014 (Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Auf dem Welkerswasen“, in der Gemarkung Breithardt, mit paralleler 12. Änderung des Flächennutzungsplanes) in der vorgelegten Form (Beschlussvorschlag 1 – 7) zu beschließen.
Einstimmig beschlossen
Ja: 8 Nein: 0 Enthaltung: 0
14.07.2014 Ausschuss für
Landwirtschaft, Wirtschaft, Umwelt und
Fremdenverkehr
Wird mündlich vorgetragen
16.07.2014 Haupt- und
Finanzausschuss
Wird mündlich vorgetragen