Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat
in der Sitzung vom 26.05.2014 die Aufstellung zur 2. Bebauungsplanänderung
“Balthsenauer Graben“ gemäß § 13 BauGB, im Ortsteil Breithardt, beschlossen.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung
nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde gemäß § 13 Abs. 2 BauGB
verzichtet.
Unter Anwendung des § 13 (3) BauGB wurde von der
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von
der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung,
abgesehen.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wurde
vom 03.06.2014 bis einschließlich 04.07.2014 durchgeführt. Parallel wurden
hierzu die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB mit Frist bis
04.07.2014 beteiligt und von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
benachrichtigt.
·
Die eingegangenen Anregungen seitens der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, mit der entsprechenden
Abwägung zu dem Verfahren gem. § 4 (2) BauGB, sind dieser Beschlussempfehlung
als Anlage beigefügt.
·
Die Träger öffentlicher Belange, die keine
Anregungen geäußert haben sind lediglich in einer der Abwägung beigefügte Liste
erfasst.
Die Originalschreiben liegen der Verwaltung vor.
Wesentliche
Anregungen kamen lediglich vom RTK bezüglich der Lärmimmissionen:
·
Es wurden Bedenken bezüglich des Bolzplatzes
aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung erhoben. Aus Sicht des Immissionsschutzes
sollte eine Altersbegrenzung bis 12 Jahre vorgeschrieben werden.
·
Die
Abwägung empfiehlt eine zeitliche Nutzungseinschränkung bis 20:00 Uhr. An Sonn-
und Feiertagen ist ein Spielverbot durch Beschilderung zu kennzeichnen.
·
Sollte diese Einschränkung nicht gemacht
werden ist der Bolzplatz als Sportplatz einzustufen, mit entsprechender
Lärmschutzverordnung.
Die in den v. g. Verfahren vorgetragenen Anregungen wurden bereits in
den beigefügten Planentwurf eingearbeitet.
·
Im Rahmen der Offenlage, gemäß § 3 (2)
BauGB, wurden keine Anregungen und Bedenken durch die Öffentlichkeit
hervorgebracht.
Die Anlagen stehen auf der Homepage der Gemeinde Hohenstein unter
www.hohenstein-hessen.de, Menüpunkt Gemeinde – Gremien – Downloads –
B-Plan Wolfenborn II zum Download zur Verfügung:
- TöB-Liste
- Abwägungsempfehlung
- Begründung
- B-Plan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.
Die Gemeindevertretung beschließt folgende Verfahrensschritte:
1.
Die Empfehlung
der Abwägung, (Anlage Seite 1- 2).
Das Planungsbüro wird angewiesen, die beschlossenen Anregungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Sonstige, die Anregungen
erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angaben von Gründen in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes für
den Bereich “Balthsenauer Graben“, in der Gemarkung Breithardt bestehend
aus dem Planteil und textlichen Festsetzungen mit Begründung wird mit den unter
Punkt 1 beschlossenen Änderungen, im Rahmen der Abwägung zum Verfahren gem. § 3
(2) BauGB, als Satzung beschlossen.
Die zum Bebauungsplan gem. § 9 (4) BauGB i.V.m. § 81 HBO enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gem. § 5 HGO als kommunale Satzung beschlossen.
3. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes “Balthsenauer Graben“, ist
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und zu jedermanns Einsicht
bereitzuhalten.
07.07.2014 Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A3/038/2014 (2. Änderung des Bebauungsplanes „Balthsenauer Graben“, gemäß § 13 BauGB, Gemarkung Breithardt, zur Errichtung eines Spiel- und Bolzplatzes in der vorgelegten Form (Beschlussvorschlag 1 – 3) zu beschließen.
Einstimmig beschlossen
Ja Nein Enthaltung
14.07.2014 Ausschuss für
Landwirtschaft, Wirtschaft, Umwelt und
Fremdenverkehr
Wird mündlich vorgetragen
16.07.2014 Haupt- und
Finanzausschuss
Wird mündlich vorgetragen