Betreff
Gültigkeit zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 28.10.2018
Vorlage
GVER/034/2018
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Gemäß § 50 KWG hat die Vertretungskörperschaft über die Gültigkeit der Wahl und über Einsprüche nach §§ 25, 49 zu beschließen,

1.    ob der gewählte Bewerber nicht wählbar und somit die ganze Wahl für ungültig zu erklären und eine Wiederholung der Wahl im ganzen Wahlkreis anzuordnen ist,

2.    ob im Wahlverfahren Unregelmäßigkeiten in einzelnen Wahlbezirken oder im ganzen Wahlkreis, oder strafbare oder gegen die guten Sitten verstoßene Handlungen, die das Wahlergebnis beeinflussen, vorgekommen sind, und deshalb eine Wiederholungswahl anzuordnen ist, oder

3.    die Feststellung des Wahlergebnisses unrichtig ist.

 

Liegt keiner der genannten Fälle vor, so ist die Wahl von der Gemeindevertretung für gültig zu erklären.

 

Das amtliche Wahlergebnis wurde in der öffentlichen Sitzung des Wahlausschuss am 30. Oktober 2018 wie folgt öffentlich bekannt gemacht:

 

1.    Zahl der Wahlberechtigten:                                              4.961

2.       Zahl der Wählerinnen und Wähler:                3.758

3.       Zahl der gültigen Stimmen:                                               3.653

 

Die Zahlen der für die beiden Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Bauer, Daniel

Träger des Wahlvorschlags: Sozialdemokratische Partei Deutschlands -SPD-

2.877 Stimmen;                (78,8 %)

 

Hagenkötter, Kerstin

Träger des Wahlvorschlags: Christlich Demokratische Union Deutschlands –CDU-

776 Stimmen;             (21,2%)

 

Nach den Stimmenzahlen ist der Bewerber: Daniel Bauer

zum Bürgermeister der Gemeinde Hohenstein gewählt, da er mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhalten hat.

 

Mit gleicher Bekanntmachung wurde jedem Wahlberechtigten Gelegenheit gegeben beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein binnen zwei Wochen schriftlich oder mündlich Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl einzulegen. Diese Frist ist am 14.11.2018 abgelaufen. Einsprüche liegen keine vor.

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt das in der Vorlage genannte Ergebnis. Gewählter Bürgermeister der Gemeinde Hohenstein ist Herr Daniel Bauer.

 


19.11.2018

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein der Vorlage A2/021/2018 (Gültigkeit zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 28.10.2018) mit dem u.g. Ergebnis zu beschließen. Gewählter Bürgermeister der Gemeinde Hohenstein ist Herr Daniel Bauer.

 

Bürgermeister Bauer war während der Abstimmung abwesend.

einstimmig beschlossen

 

05.12.2018

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen