Betreff
Änderungssatzung zur Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein
Vorlage
GVER/036/2018
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Durch das das zuständige Regierungspräsidium Kassel wurde darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Gebührensatzung das gewählte Referenzmodell ausdrücklich und für jedermann nachvollziehbar kenntlich gemacht werden sollte. Diesem soll durch die erneute Anpassung Rechnung getragen werden.

 

Zudem entsprach die zu streichende Regelung in Satz 2, wonach für jede weitere halbe Stunde der über 5,5 Stunden hinausgehenden Zeit eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,00 € anfällt, nicht dem Berechnungsmodus des gewählten Referenzmodells.

 

Erläuterung:

Referenzmodell

Für Betreuungszeiten, die über sechs Stunden täglich hinausgehen, darf nur der diesem Zeitanteil entsprechende Teilnahme- und Kostenbeitrag erhoben werden. Mit der Formulierung stellt der Gesetzgeber ausdrücklich klar, dass eine überproportionale Beitragsbelastung der über sechs Stunden hinausgehenden Betreuungszeiten nicht als förderkonform im Sinne von § 32c HKJGB anzusehen ist. Ausgehend von dieser Gesetzesformulierung sind für die Ermittlung des maximal zulässigen Beitrags pro Betreuungsstunde für Betreuungszeiten oberhalb von 6 Stunden die jeweilige Gebührensatzung oder die vertraglich erhobenen Gebühren zugrunde zu legen. Für die Berechnung der maximal zulässigen zeitanteiligen Gebühr für über sechs Stunden hinausgehende Betreuungszeiten ist immer dasjenige Betreuungsmodell heranzuziehen, das im Umfang den freizustellenden sechs Stunden täglich am nächsten liegt (Referenzmodell)

 

 


Änderungssatzung

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderungssatzung zur Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein in der vorgelegten Form zu.

 


19.11.2018

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/114/2018 (Änderungssatzung zur Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

05.12.2018

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen