Betreff
Jahresrechnung 2016
Vorlage
GVER/005/2019
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Inhalt und Umfang dieses Schlussberichtes spiegeln den umfassenden Prüfauftrag des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Taunusstein wider. Wir berichten zunächst über die Prüfung des neunten doppischen Jahresabschlusses der Gemeinde Hohenstein.

 

Im Vordergrund der Prüftätigkeit stand nicht die Feststellung einzelner Mängel, sondern der Versuch, die Ursachen der Mängel innerhalb eines Verfahrensablaufes aufzudecken und korrigierend einzuwirken. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit der zeitnahen Darstellung im Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses, um noch einen zeitlichen Bezug zwischen Beschluss und Realisierung von Maßnahmen aufzeigen zu können.

 

Für die Prüfung und den Schlussbericht gilt die Weisungsfreiheit (§ 130 (1) HGO). Er ist ein innerdienstlicher Bericht, für den auch nicht die für die Außenvertretung bestimmten Formvorschriften des § 71 HGO gelten.

 

Der vorliegende Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wurde vom Rechnungsprüfungsamt eigenverantwortlich und unabhängig erstellt.

 

 

Prüfvermerk der Revision

„Die nach §§ 44-52 GemHVO vorgeschriebenen Unterlagen des Jahresabschlusses 2016 waren – soweit erforderlich – vorhanden. Sie konnten im Sinne des § 128 HGO durch die Abteilung Revision und Controlling (dem Rechnungsprüfungsamt) der Stadt Taunusstein geprüft werden.

 

Wir können in der Gesamtbetrachtung feststellen, dass die Haushaltsführung insgesamt ordnungsgemäß war.

 

Die für den Einzelfall, aber auch darüber hinaus bedeutsamen Prüfungsfeststellungen waren hervorzuheben und sollten zum Anlass genommen werden, Beanstandungen auszuräumen bzw. Vorkehr gegen Wiederholungen von fehlerhaftem Verwaltungshandeln zu treffen. Mit diesem Prüfungsvermerk ist die Erwartung zu verbinden, dass die notwendigen Korrekturen und Ergänzungen mit den künftigen Abschlüssen vorgenommen werden.

Dieser Bericht wurde der Verwaltung am 26.11.2018 zugeleitet. Auf ein Abschlussgespräch wurde verzichtet.

 

Es bestehen unter diesen einschränkenden Prämissen keine Bedenken, dem Gemeindevorstand die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 gem. § 114 HGO auszusprechen.

 


Prüfungsbericht

Anlage zum Schlussbericht 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt das Prüfergebnis der  Jahresrechnung 2016 zur Kenntnis und erteilt dem Gemeindevorstand Entlastung.

 


16.01.2019

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/004/2019 (Jahresrechnung 2016) in der vorgelegten Form zuzustimmen und dem Gemeindevorstand Entlastung zu erteilen.

 

einstimmig beschlossen

 

20.02.2019

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen