Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat in ihrer Sitzung am
8. April 2019 folgendes beschlossen:
„Der Gemeindevorstand wird beauftragt ein, durch einen öffentlich
bestellten Gutachter vorzulegendes Gutachten einzuholen, um die
Sanierungskosten der Alten Schule Holzhausen über Aar zu ermitteln. Das
Gutachten ist der Gemeindevertretung in der Juni-Sitzung vorzulegen.
Der Gemeindevorstand wird ferner beauftragt den Verkauf der Alten Schule
Holzhausen über Aar, unter Berücksichtigung der Vergabebedingungen (a.
Sanierungsverpflichtung, b. Nutzungskonzept, c. Mietvertrag /
Mietverlängerungsoption, d. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters, e.
Sanktionsmöglichkeiten) vorzubereiten und der Gemeindevertretung den
Vergabevorschlag zur endgültigen Beschlussfassung ebenfalls in der Juni-Sitzung
vorzulegen.“
Sachstand zu Punkt 1 des Beschlusses:
Seitens der Verwaltung wurde die Aufgabenstellung zur Heranziehung eines
Baukostensachverständigen über das Register der Industrie- und Handelskammer
(IHK) angegangen. Bei der Recherche wurde man unter Auswahl der
Leistungskriterien auf Herrn Prof. Dr.-Ing Stefan Plaum aufmerksam. Öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger, zuständig für die Industrie- und
Handelskammer Wiesbaden, Schwerpunkt Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch-
und Ingenieurbau, Bauablaufstörung. Herr Plaum unterrichtet an der Hochschule
Rhein Main Baubetriebswirtschaft. Herr Plaum wurde mit der Aufgabe betraut,
nachdem alle relevanten Unterlagen übermittelt wurden, das Thema der
Kostenbehandlung am Objekt der „Alten Schule“ zu konkretisieren.
Herr Prof. Dr. Ing. Plaum regte nach Prüfung der Unterlagen an, nochmals
„ein versiertes Fachbüro zu beauftragen
und dieses Büro nochmals von Leistungsphase 1 bis dann Leistungsphase 5 tätig
werden zu lassen. […] so dass sie zu belastbaren Ergebnissen gelangen.“
(Email vom 26.4.2019). Er teilte ferner in gleichem Email mit, dass man „aus meiner
Sicht erst eine detaillierte und vollständige Sanierungsplanung erstellen
lassen muss, die über die bisher vorliegende Entwurfsplanung hinaus geht.
Darauf aufbauend (mit zugehörigen Massenermittlungen, Detailskizzen…) können
dann die von ihnen benötigten (hoffentlich belastbaren) Kostenberechnungen /
Kostenanschläge erstellt werden.“
Daraus folgt, dass selbst seitens eines anerkannten Fachmannes derzeit
keine belastbare Kostenschätzung erstellt werden kann und im Besten Fall die
LPH 5 HOAI abzuschließen ist, wenn nicht sogar die Planung nochmals komplett
neu aufzunehmen wäre. Die Kosten für die Komplettneuplanung (fakultativ auf
500.000 Euro gerechnet) gestalten sich wie folgt (einzelne LPH werden ausgewiesen,
hinzukommen Kosten für die TGA-Planung i.H.v. ca. 25-30.000 Euro):
Tabelle § 35 Abs. 1 Gebäude
Anrechenbare Kosten: 500.000,00€
Honorarzone: III
Honorarsatz: Mittelsatz
Erbrachte Leistungen: 52% = 36.750,74€
Zuschlag: 20% 7.350,15€
Zwischensumme: 44.100,89€
Nebenkosten: 5 % 2.205,04€
Netto Honorar: 46.305,93€
19% MwSt. 8.798,13€
Brutto Honorar: 55.104,06€
Interpolation:
nächstniedriger Tabellenwert: 300.000,00 € (a)
Mindestsatz: 39.981,00 € (b)
Höchstsatz: 49.864,00 € (c)
nächsthöchster Tabellenwert: 500.000,00 € (aa)
Mindestsatz: 62.900,00 € (bb)
Höchstsatz: 78.449,00 € (cc)
Interpolation Mindestsatz:
b + [(anrechenbare Kosten - a) * (bb-b)] / (aa-a)
39.981,00 + (200.000,00 * 22.919,00) / 200.000,00 =
62.900,00 €
Interpolation Höchstsatz:
c + [(anrechenbare Kosten - a) * (cc-c)] / (aa-a)
49.864,00 + (200.000,00 * 28.585,00) / 200.000,00 = 78.449,00€
Ergebnisse:
Mindestsatz: 62.900,00€
Viertelsatz: 66.787,25€
Mittelsatz: 70.674,50€
Dreiviertelsatz: 74.561,75€
Höchstsatz: 78.449,00€
Leistungsphasen
1. Grundlagenermittlung 2% 1.413,49€
2. Vorplanung 7% 4.947,22€
3. Entwurfsplanung 15% 10.601,17€
4. Genehmigungsplanung 3% 2.120,24€
5. Ausführungsplanung 25% 17.668,63€
(6. Vorbereitung der Vergabe 10% 7.067,45€)
(7. Mitwirkung bei der Vergabe 4% 2.826,98€)
(8. Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation 32%22.615,84€)
(9. Objektbetreuung 2% 1.413,49€)
LPH 1 – 5= = 52% = 36.750,74 €
Fazit: Sowohl die zeitliche Umsetzung zur Realisierung der LPH 1 – 5 ,
selbst LPH 5, mit anschließender Sanierung in Einzelvergabe, wie auch die
wirtschaftliche Darstellbarkeit einer neuen Gesamtplanung ist bei diesem
Szenario nicht gegeben.
Sachstand zu Punkt 2
Herr Dieter Wölfel, Eltville, hat mit Datum vom 23. Mai 2019 zurückgezogen.
Weitere Angebote sind nicht eingegangen.
Hierüber hat der Bürgermeister die Fraktionsvorsitzenden, sowie den
Gemeindevorstand umgehend in Kenntnis gesetzt. Am Dienstag, den 28. Mai 2019
fand auf Einladung des Bürgermeisters ein Treffen der Fraktionsvorsitzenden
(Köhler, Kühnl, Stettler), ergänzt durch den 1. Beigeordneten Barber und den
Vorsitzenden der Gemeindevertretung Enders statt. Im Rahmen dieses Treffens
erläuterte der Bürgermeister den aktuellen Sachstand und machte folgenden, von
den Fraktionsvorsitzenden (vorbehaltlich der Diskussion in den jeweiligen
Fraktionen) bestätigten Verfahrensvorschlag:
1)
Die Alte Schule wird durch die Gemeinde
Hohenstein saniert, damit die Fördergelder in Höhe von 322.000 Euro nicht
verfallen.
2)
Es soll eine Ausschreibung vorbereitet
werden, welche folgende Kriterien enthalten soll:
a)
Die Maßnahme soll aufgrund des
zeitlichen Drucks durch einen Generalübernehmer ausgeführt werden.
b)
Es ist ein verbindlicher Bauzeitenplan
zu vereinbaren, der die Gewährung der Fördermittel sicherstellt.
c)
Darin enthalten sein soll einerseits
die Erstellung eines Sanierungskonzeptes, sowie eine Raumplanes, um die
Sanierungskosten bestmöglich zu ermitteln
d)
Das Angebot soll ein Festbetragsangebot
sein.
3)
Der Gemeindevorstand wird beauftragt,
die Abflusszeiträume der Fördermittel neu zu ordnen und einen entsprechenden
Antrag bei den zuständigen Stellen zu stellen (ARLL und WI-Bank)
4)
Zur Vergabe der Bauleistung soll
nötigenfalls eine Sondersitzung in der Sommerpause 2019 durch den Vorsitzenden
der Gemeindevertretung einberufen werden.
1.
Die Alte Schule wird durch die Gemeinde
Hohenstein saniert, damit die Fördergelder in Höhe von 322.000 Euro nicht
verfallen.
2.
Es soll eine Ausschreibung vorbereitet
werden, welche folgende Kriterien enthalten soll:
a. Die
Maßnahme soll aufgrund des zeitlichen Drucks durch einen Generalübernehmer
ausgeführt werden.
b. Es
ist ein verbindlicher Bauzeitenplan zu vereinbaren, der die Gewährung der
Fördermittel sicherstellt.
c. Darin
enthalten sein soll einerseits die Erstellung eines Sanierungskonzeptes, sowie
eine Raumplanes, um die Sanierungskosten bestmöglich zu ermitteln
d. Das
Angebot soll ein Festbetragsangebot sein.
3.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt,
die Abflusszeiträume der Fördermittel neu zu ordnen und einen entsprechenden
Antrag bei den zuständigen Stellen zu stellen (ARLL und WI-Bank)
4.
Zur Vergabe der Bauleistung soll
nötigenfalls eine Sondersitzung in der Sommerpause 2019 durch den Vorsitzenden
der Gemeindevertretung einberufen werden.
29.05.2019 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein der Vorlage A3/037/2019 (Alte Schule Holzhausen über Aar) in der vorgelegten Form zu zustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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03.06.2019 |
Wirtschaftsausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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05.06.2019 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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