Betreff
Ermächtigung der Grundstückskommission zur frühzeitigen Vergabe für das Baugebiet "Unter der Schindkaut", Gemarkung Steckenroth und Festsetzung des Grundstückspreises.
Vorlage
GVER/022/2019
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Der Satzungsbeschluss zur Bauleitplanung “Unter der Schindkaut“ ist mit gleicher Sitzung (02. September 2019) beantragt.

Die Rechtsgültigkeit des Bebauungsplanes kann erst nach der
13. Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgen. Bei Ausschöpfung der 3 monatigen Bearbeitungsfrist kann hier erst im Januar 2020 mit einer Genehmigung gerechnet werden.

Da nach erfolgtem Satzungsbeschluss keine Planungsänderungen mehr möglich sind und eine sehr starke Baulandnachfrage besteht, wird verwaltungsseitig empfohlen den Bewerbungsbogen ab der vorgenannten Beschlussfassung (September) auf unserer Homepage / Blättchen einzustellen und den Interessenten noch vor der Vermessung eine Zuteilung der Grundstücke zu gewährleisten.

Das Planungsbüro Hartwig hat eine Parzellenaufteilung zur Dokumentierung der Bebaubarkeit vorgenommen, geringfügige Flächenabweichungen können sich bei der Realteilung noch ergeben.

Die Erstellung des Fortführungsnachweises ist parallel zu beauftragen.

Nicht berücksichtigt wurden in der Kalkulation die von der Gemeindevertretung beschlossene 5 % Regelung für Erwerber mit Kindern unter 10 Jahren.

 


Bewerbungsbogen, Lageplan Baugrundstücke Blatt 3, Kalkulationstabelle,  


1.   Die Grundstückskommission wird mit der Vergabe der Baugrundstücke “Unter der Schindkaut“ beauftragt. Mit dieser Ermächtigung wird die Grundstückkommission zusätzlich bevollmachtigt, bereits vor der Erstellung des Fortfürungsnachweises eine Baulandzuteilung vorzunehmen.

2.   Der Verkaufspreis der Baugrundstücke wird auf der Basis der anhängigen Kalkulation, in Höhe von 190,--€/ m², beschlossen.


14.08.2019

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage A3/045/2019 (Ermächtigung der Grundstückskommission zur frühzeitigen Vergabe für das Baugebiet "Unter der Schindkaut", Gemarkung Steckenroth und Festsetzung des Grundstückspreises) in der vorgelegten Fom zu und empfiehlt der Gemeindevertretung die Pos. 1 und 2 zu beschließen.

1.   Die Grundstückskommission wird mit der Vergabe der Baugrundstücke “Unter der Schindkaut“ beauftragt. Mit dieser Ermächtigung wird die Grundstückkommission zusätzlich bevollmachtigt, bereits vor der Erstellung des Fortfürungsnachweises eine Baulandzuteilung vorzunehmen.

2.   Der Verkaufspreis der Baugrundstücke wird auf der Basis der anhängigen Kalkulation, in Höhe von 190,--€/ m², beschlossen.

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

26.08.2019

Wirtschaftsausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

28.08.2019

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen