Der Satzungsbeschluss zur Bauleitplanung “Unter der Schindkaut“ ist mit gleicher Sitzung (02. September 2019) beantragt.
Die Rechtsgültigkeit des
Bebauungsplanes kann erst nach der
13. Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Regierungspräsidium Darmstadt
erfolgen. Bei Ausschöpfung der 3 monatigen Bearbeitungsfrist kann hier erst im
Januar 2020 mit einer Genehmigung gerechnet werden.
Da nach erfolgtem
Satzungsbeschluss keine Planungsänderungen mehr möglich sind und eine sehr
starke Baulandnachfrage besteht, wird verwaltungsseitig empfohlen den
Bewerbungsbogen ab der vorgenannten Beschlussfassung (September) auf unserer
Homepage / Blättchen einzustellen und den Interessenten noch vor der Vermessung
eine Zuteilung der Grundstücke zu gewährleisten.
Das Planungsbüro Hartwig hat eine
Parzellenaufteilung zur Dokumentierung der Bebaubarkeit vorgenommen,
geringfügige Flächenabweichungen können sich bei der Realteilung noch ergeben.
Die Erstellung des Fortführungsnachweises ist parallel zu
beauftragen.
Nicht berücksichtigt wurden in der Kalkulation die von der Gemeindevertretung beschlossene 5 % Regelung für Erwerber mit Kindern unter 10 Jahren.
Bewerbungsbogen, Lageplan Baugrundstücke Blatt 3, Kalkulationstabelle,
1.
Die Grundstückskommission wird mit der Vergabe der
Baugrundstücke “Unter der Schindkaut“ beauftragt. Mit dieser Ermächtigung wird
die Grundstückkommission zusätzlich bevollmachtigt, bereits vor der Erstellung
des Fortfürungsnachweises eine Baulandzuteilung vorzunehmen.
2.
Der Verkaufspreis
der Baugrundstücke wird auf der Basis der anhängigen Kalkulation, in Höhe von
190,--€/ m², beschlossen.
14.08.2019 |
Gemeindevorstand |
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Der
Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage A3/045/2019 (Ermächtigung der
Grundstückskommission zur frühzeitigen Vergabe für das Baugebiet "Unter
der Schindkaut", Gemarkung Steckenroth und Festsetzung des
Grundstückspreises) in der vorgelegten Fom zu und empfiehlt der
Gemeindevertretung die Pos. 1 und 2 zu beschließen. 1.
Die Grundstückskommission wird mit der Vergabe der
Baugrundstücke “Unter der Schindkaut“ beauftragt. Mit dieser Ermächtigung
wird die Grundstückkommission zusätzlich bevollmachtigt, bereits vor der
Erstellung des Fortfürungsnachweises eine Baulandzuteilung vorzunehmen. 2.
Der
Verkaufspreis der Baugrundstücke wird auf der Basis der anhängigen
Kalkulation, in Höhe von 190,--€/ m², beschlossen. |
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einstimmig beschlossen |
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26.08.2019 |
Wirtschaftsausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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28.08.2019 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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