Betreff
Übernahme der Dienstherreneigenschaft des KGRZ Wiesbaden i. L. durch die Landeshauptstadt Wiesbaden
Vorlage
GVER/023/2019
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Das ehemalige Kommunale Gebietsrechenzentrum Wiesbaden (KGRZ) soll kraft Beschlusses seiner Verbandsversammlung vom 16. Oktober 2003 aufgelöst werden und befindet sich gegenwärtig in der Abwicklung (Körperschaft in Löschung). Der Geschäftsbetrieb wurde bereits vollständig eingestellt. Voraussetzung für die Auflösung war und ist, dass eine Rechtsperson mit Dienstherrneigenschaft an die Stelle des KGRZ Wiesbaden tritt und die Beamtenverhältnisse des KGRZ Wiesbaden übernimmt.

 

Zwischenzeitlich sind alle ehemaligen Tarifbeschäftigten ausgeschieden, verrentet oder bei anderen Arbeitgebern beschäftigt. Von den 19 noch verbliebenen Versorgungsempfängern sind neun im endgültigen Ruhestand, fünf befinden sich im einstweiligen Ruhestand und in vier Fällen besteht eine Rechtspflicht zur Witwengeldzahlung. Darüber hinaus ist in einem Fall ein Versorgungsausgleich nach Scheidung anhängig.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden (LhW) hat am 17. November 2016 grundsätzlich der Übernahme der Dienstherreneigenschaft zugestimmt. Nach dieser grundsätzlichen Beschlussfassung wurden in einer Vielzahl von Gesprächen die Positionen zwischen LhW und KGRZ ausgetauscht, die letztlich im April 2018 in einen Vertragsentwurf mündeten.

 

Dieser Vertragsentwurf wurde sowohl dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, dem Regierungspräsidium Gießen sowie den drei Landkreisen MTK, RTK und Kreis Limburg-Weilburg mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme übersandt. Die Anregungen wurden in den nunmehr zur Abstimmung vorliegenden Vertragsentwurf, Stand 14. Juni 2019, eingearbeitet.

 

Erst wenn alle der in Anlage 1 zum Vertrag genannten Mitgliedskommunen einen positiven Beschluss herbeigeführt haben, kann der Vertrag unterschrieben und das KGRZ final aufgelöst werden.

 

Der Gemeindevorstand wird um Zustimmung gebeten.  

 

 


Vereinbarung zur Auflösung des KGRZ

Anlage 1 zur Vereinbarung (Übersicht der Mitgliedskommunen)

Anlage 2 zur Vereinbarung (Übersicht der Versorgungsempfänger/-innen)

Anlage 3 zur Vereinbarung (Übersicht der Anteile in % der Mitgliedskommunen)

Anlage 4 zur Vereinbarung (Definition der Kostenpauschale) 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Übernahme der Dienstherreneigenschaften des KGRZ Wiesbaden i. L. durch die Landeshauptstadt Wiesbaden zu.


17.07.2019

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß Vorlage A1/070/2019 (Übernahme der Dienstherreneigenschaft des KGRZ Wiesbaden i. L. durch die Landeshauptstadt Wiesbaden) zu beschließen.

einstimmig beschlossen

 

 

28.08.2019

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen