Die Amtszeit des
Ortsgerichtsvorstehers Paul Hahn Ortsgericht II (Strinz-Margarethä und
Steckenroth) ist abgelaufen.
Herr Hahn ist mit einer erneuten Benennung durch die Gemeinde
einverstanden und hat die erforderliche Einverständniserklärung bereits
unterzeichnet.
Die Ernennung von Ortsgerichtsmitgliedern erfolgt auf Vorschlag der
Gemeinde für die Dauer von zehn Jahren, bzw. fünf Jahre, wenn der
Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Von der Gemeindevertretung ist dieser Vorschlag mit mehr als der Hälfte
der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter zu beschließen.
Es wird empfohlen, diesem Vorschlag zuzustimmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein benennt Herrn Paul Hahn für eine weitere Amtszeit zum Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichts II.
26.06.2019 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein der Vorlage A2/007/2019 (Ortsgerichtsvorsteher) in der vorgelegten Form zuzustimmen.
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einstimmig beschlossen |
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27.08.2019 |
Sozialausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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28.08.2019 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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