Die Amtszeit des
stellvertretenden Schiedsmannes ist abgelaufen. Daher muss ein Nachfolger
/Nachfolgerin gewählt werden.
Die Aufgaben des Schiedsamts bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach den Hessischen Schiedsamtsgesetz, mit dem Ziel eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen.
Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden von der Gemeindevertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Hierzu bedarf es gemäß § 4 Abs. 1 HSchAG der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.
Herr Dr. Spath übt dieses Ehrenamt bereits aus und steht auch für eine weitere Wahlperiode wieder zur Verfügung.
Aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Hohenstein vom 28. Februar 2019 - Neubesetzung des stellvertretenden Schiedsamtes - sind keine Bewerbungen eingegangen.
Wir schlagen deshalb Herrn Dr. K. P. Christian Spath, wohnhaft Wiesbadener Str. 16 in Steckenroth als stellvertretenden Schiedsmann vor.
Keine
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein wählt Herrn Dr. K. P. Christian Spath zum stellvertretenden Schiedsmann.
24.04.2019 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand stimmt der
Vorlage A2/004/2019 (Wahl eines stellvertretenden Schiedsmannes) in der
vorgelegten Form zu. |
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einstimmig beschlossen |
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27.08.2019 |
Sozialausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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28.08.2019 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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