Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Rechnungsjahr 2018 wurde bei der Haushaltsstelle 06.02.01/2011.842853 (KITA Strinz-Margarethä, Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen) eine investive Mittelüberschreitung oberhalb der Erheblichkeitsgrenze (7.500,00 €) festgestellt. Die Genehmigung über erheblichen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben obliegt gem. § 100 Abs. 1 S. 3 HGO der Gemeindevertretung.
Die Mittelüberschreitung beläuft sich auf 28.989,17 €. Es standen übertragene Haushaltsmittel aus dem Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 36.359,50 € zur Verfügung. Ein originärer Planansatz 2018 war nicht vorhanden. Die Auszahlungen im Jahr 2018 beliefen sich auf 65.348,67 €.
Zur Deckung der überpanmäßigen Ausgaben stehen überplanmäßige Einnahmen in Höhe von 35.406,40 € aus der korrespondierenden investiven Landesförderung zur Verfügung.
keine
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein genehmigt die im Haushaltsjahr 2018 entstandene überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 28.989,17 Euro beim Konto 06.02.01/2011.842853 (Umbau KiTa Strinz-Margarethä).
17.07.2019 |
Gemeindevorstand |
Der
Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der
Vorlage A1/063/2019 (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei HHSt. 06.02.01/2011.842853
(Umbau KiTa Strinz-Margarethä)) in der vorgelegten Form zu zustimmen. |
|
Einstimmig
beschlossen |
|
|
|
28.08.2019 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |
|