Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Rechnungsjahr 2018 wurde bei der Haushaltsstelle 10.01.03/2201.843831 (Spielplatz Waldstraße Strinz-Margarethä, Erwerb VG > 410,00 €) eine investive Mittelüberschreitung oberhalb der Erheblichkeitsgrenze (7.500,00 €) festgestellt. Die Genehmigung von erheblichen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben obliegt gem. § 100 Abs. 1 S. 3 HGO der Gemeindevertretung.
Die Mittelüberschreitung beläuft sich auf 12.853,43 €. Hintergrund der Mittelüberschreitung ist der Austausch von Spielgeräten (Schaukel, Federtiere) aufgrund der Erkenntnisse der jährlichen Sicherheitsüberprüfung durch einen Beauftragten (Fa. Tesiko - Technische Sicherheitskontrollen).
Zu Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben bei der HHSt. 10.01.03/2201.843831 wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, nicht benötigte Mittel in gleicher Höhe bei der HHSt. 11.01.02/2104.842852 zu sperren.
keine
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein genehmigt die im Haushaltsjahr 2018 entstandene außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.853,43 Euro beim Konto 10.01.03/2201.843831 (Spielplatz Waldstraße Strinz-Margarethä).
17.07.2019 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß Vorlage A1/065/2019 [Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei HHSt. 10.01.03/2201.843831 (Spielplatz Waldstraße Strinz-Margarethä)] zu beschließen. |
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einstimmig beschlossen |
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28.08.2019 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |