Im Zuge der
Jahresabschlussarbeiten für das Rechnungsjahr 2018 wurde bei der
Haushaltsstelle 11.01.02/2199.840813 (Kläranlage
Bad Schwalbach - Investitionskostenanteil, Auszahlungen für aktivierte
Investitionszuweisungen) eine investive Mittelüberschreitung oberhalb der
Erheblichkeitsgrenze (7.500,00 €) festgestellt. Die Genehmigung von erheblichen
über- oder außerplanmäßigen Ausgaben obliegt gem. § 100 Abs. 1 S. 3 HGO der
Gemeindevertretung.
Die
Mittelüberschreitung beläuft sich auf 8.035,79 Euro. Hintergrund für die
Mittelüberschreitung ist, dass die Stadt Bad Schwalbach im Rechnungsjahr 2018
unter Bezugnahme auf § 6 Abs. 6 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zwischen der Gemeinde Hohenstein und der Stadt Bad Schwalbach vom 13.11.1987
über die Entwässerung des Ortsteils Born die notwendigen Investitionen für die
Sicherstellung der Phosphateleminierung nach dem vertraglich vereinbarten
Verteilungsschlüssel auf die Gemeinde Hohenstein umgelegt hat. Die Erhebung des
Investitionskostenanteils erfolgte ohne vorherige Vorankündigung. Entsprechende
Haushaltsmittel waren daher nicht geplant.
Zur
Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe bei der HHSt. 11.01.02/2199.840813 wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, nicht benötigte Mittel in gleicher Höhe bei
der HHSt. 11.01.02/2104.842852 zu sperren.
keine
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein genehmigt die im Haushaltsjahr 2018 entstandene überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.035,79 Euro beim Konto 11.01.02/2199.840813 (Investitionszuweisung Kläranlage Bad Schwalbach).
17.07.2019 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß Vorlage
A1/067/2019 [Genehmigung einer außerplanmäßigen
Ausgabe bei HHSt. 11.01.02/2199.840813 (Invest.-Zuweisung Kläranlage Bad
Schwalbach)] zu beschließen. |
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einstimmig beschlossen |
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03.06.2019 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |