Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.02.2016 zum Antrag AN/001/2016 der SPD Fraktion hinsichtlich der Mittelverwendung des KIP wurde bestimmt, diese für die Straßeninfrastruktur zu verwenden. Die zur Verfügung stehenden Mittel belaufen sich auf 178.777,00 EUR.
Seitens der Verwaltung wurde eine Schadenstatistik erstellt. Diese bildete die Grundlage um entsprechende Anträge gegenüber der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) zu stellen.
Die Kalkulation ergab eine Unterdeckung gegenüber den KIP-Mitteln von 50.000,-EUR. Diese wurden in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Seitens der WI-Bank wurden die Anträge genehmigt.
Es erfolgte auf der Grundlage der Vergabebestimmungen eine öffentliche Ausschreibung. Diese wurde über die Vergabeplattform des Landes (HAD) veröffentlicht. Zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung am 03.07.2018 lagen keine Angebote vor. Die Ausschreibung wurde formal aufgehoben.
Die Maßnahme wurde erneut ausgeschrieben. Zum Eröffnungstermin am 04.12.2018 lagen zwei Angebote vor.
Fa. Seelbach KG, Cramberg 536.670,19 EUR
Fa. Faust GmbH, Hünstetten 705.863,09 EUR
Neben den vorgenannten Preisen bestanden formale Gründe die Ausschreibung nicht anzunehmen. Unterlagen zur Reputation der Bieter und Versäumnisse in der Bindefrist führten zu einer weiteren Aufhebung der Ausschreibung.
Die Fa. Seelbach als vermeintlich günstigste Bieterin hat Einspruch erhoben und spekuliert auf entgangenen Gewinn.
Unabhängig hiervon ist die Aufteilung der Fördermittel über vier Maßnahmen, welche jeweils über sieben Ortsteile, die wiederum über die Straßen in Einzelpunkte heruntergebrochen sind, im Kosten-Nutzen-Vergleich, nicht effektiv. Die Ausschreibung hat gezeigt, dass kein Interesse der Bauunternehmen an den Einzelmaßnahmen besteht. Die aktuelle Konjunktur- und Auftragslage im Baugewerbe erklärt das Preisgefüge. Das Verhältnis zwischen Personaleinsatz und Gewinn gegenüber alternativen Ausschreibungen wurde hier umgelegt. Auch wiederstrebt den Bietern eine Fristsetzung zur Umsetzung. Die Bieter möchten die Maßnahme nur zum Auffüllen von Arbeitslücken verwenden.
Nach Rücksprache bestätigt die WI-Bank die Vergabesituation. Die Gemeinde Hohenstein steht mit diesem Ergebnis nicht allein. Die WI-Bank empfiehlt die Anträge zurückzunehmen und in alternative Projekte zu investieren.
Nachfolgend ein Auszug zu den möglichen Förderschwerpunkten:
- Investitionen in Ganztagsschulen („Pakt für den Nachmittag“)
- sonstige Bildungsinfrastrukturinvestitionen,
- Verbesserung der Mobilität (insbesondere Instandhaltung und Sanierung von Straßen und Fußgängerwegen; Neuerrichtung, Instandhaltung und Sanierung von Radwegen; Verbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr; Elektromobilität; Herstellung der Barrierefreiheit),
- Breitbandausbau in der Informationstechnologie,
- sonstige kommunale Infrastrukturinvestitionen.
In der Anlage sind die Städte und Gemeinden mit ihren jeweiligen Förderungen gelistet.
Seitens der Verwaltung wird aufgrund der zu erwartenden Sanierungskosten der Dacheindeckung an der Turnhalle in Hennethal als auch an der Aubachhalle in Strinz-Margarethä empfohlen, die Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm entsprechend zu verwenden.
Förderliste
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der geänderten Verwendung der Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) in der genannten Form zu.
04.09.2019 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein beschließt die Vorlage
A3/055/2019 (Kommunales Investitionsprogramm KIP) in der vorgelegten Form. |
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einstimmig beschlossen |
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14.10.2019 |
Wirtschaftsausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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16.10.2019 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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