Betreff
Anpassung Entschädigungssatzung/Verkleinerung Parlament (gemeinsamer Antrag aller Fraktionen)
Vorlage
AN/006/2019
Art
Antrag

AERg


Anlagenverzeichnis:

 


1. Anpassung der Entschädigungssatzung zum 1.1.2020

 

§1 Verdienstausfall

(1)

            10 €  pro Stunde

 

§3 Aufwandsentschädigung

(1)

            Mitglieder Gemeindevertretung 20€

            Mitglieder Gemeindevorstand bei Teilnahme Gemeindevertretung 20€

            Mitglieder Gemeindevorstand bei Teilnahme OB (Zuordnung) 10€

            Mitglieder Ortsbeiräte 10€

            Mitglieder Grundstückskommission 20€

            Ortsvorsteher bei Teilnahme Grundstückskommission 20€

            Mitglieder Arbeitskreise 20€

            Zugezogene Vertreter/innen aus der Bevölkerung 10€        

sachkundige Einwohner/innen 10€

            Sachverständige 10€

 

(2)

            Vorsitzender Gemeindevertretung 50€

            Stv. Vorsitzender 50€

            Auschussvorsitzende 30€

            Fraktionsvorsitzende 30€

            Ortsvorsteher mit 5 Mitgliedern 65€

            Ortsvorsteher mit 7 Mitgliedern 75€

            Beigeordnete 50€

           

            (3)

            Vertretung Bürgermeister 30€

 

§4 Fraktionssitzungen

(1)

Fraktionssitzungen 20€

(2)

max. 12 Sitzungen, Meldung erfolgt halbjährlich an Verwaltung durch den Fraktionsvorsitzenden.            

 

Der Gemeindevorstand wird darüber hinaus beauftragt, alle 5 Jahre die Entschädigungssatzung zu prüfen und um den Lohnkostenindex des Statistischen Bundesamtes anzupassen. Die Vorlage für die Gemeindevertretung soll jeweils in der Dezembersitzung behandelt werden.

 

Die Formulierungen in der Satzung werden beibehalten, die Beträge werden aktualisiert bzw. um neue Positionen ergänzt.

 

 

2.Verkleinerung der Gemeindevertretung zum Beginn der Legislaturperiode nach den Kommunalwahlen 2021

 

§1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeindevertretung wird wie folgt geändert:

 

Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Ab der Wahlzeit 2021 – 2026 hat die Gemeindevertretung 25 Mitglieder.