AERg
Anlagenverzeichnis:
1. Anpassung der
Entschädigungssatzung zum 1.1.2020
§1
Verdienstausfall
(1)
10 €
pro Stunde
§3
Aufwandsentschädigung
(1)
Mitglieder Gemeindevertretung 20€
Mitglieder Gemeindevorstand bei
Teilnahme Gemeindevertretung 20€
Mitglieder Gemeindevorstand bei
Teilnahme OB (Zuordnung) 10€
Mitglieder Ortsbeiräte 10€
Mitglieder Grundstückskommission 20€
Ortsvorsteher bei Teilnahme
Grundstückskommission 20€
Mitglieder Arbeitskreise 20€
Zugezogene Vertreter/innen aus der
Bevölkerung 10€
sachkundige Einwohner/innen 10€
Sachverständige 10€
(2)
Vorsitzender Gemeindevertretung 50€
Stv. Vorsitzender 50€
Auschussvorsitzende 30€
Fraktionsvorsitzende 30€
Ortsvorsteher mit 5 Mitgliedern 65€
Ortsvorsteher mit 7 Mitgliedern 75€
Beigeordnete 50€
(3)
Vertretung Bürgermeister 30€
§4
Fraktionssitzungen
(1)
Fraktionssitzungen 20€
(2)
max.
12 Sitzungen, Meldung erfolgt halbjährlich an Verwaltung durch den
Fraktionsvorsitzenden.
Der
Gemeindevorstand wird darüber hinaus beauftragt, alle 5 Jahre die
Entschädigungssatzung zu prüfen und um den Lohnkostenindex des Statistischen
Bundesamtes anzupassen. Die Vorlage für die Gemeindevertretung soll jeweils in
der Dezembersitzung behandelt werden.
Die
Formulierungen in der Satzung werden beibehalten, die Beträge werden
aktualisiert bzw. um neue Positionen ergänzt.
2.Verkleinerung der
Gemeindevertretung zum Beginn der Legislaturperiode nach den Kommunalwahlen
2021
§1
Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeindevertretung wird wie folgt geändert:
Die
von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Gemeindevertretung ist das oberste
Organ der Gemeinde. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die
gesamte Verwaltung. Ab der Wahlzeit 2021 – 2026 hat die Gemeindevertretung 25
Mitglieder.