Betreff
Nachträgliche Änderung des Stellenplanes 2020
Vorlage
GVER/001/2020
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Das Bauamt der Gemeinde Hohenstein wird derzeit durch insgesamt vier Teilzeitbeschäftigte und drei Vollzeitbeschäftigte besetzt. Die wesentlichen Bereiche, die von Teilzeitbeschäftigten besetzt werden sind:

a)    Friedhofsverwaltung

b)    Rechnungsprüfung und –bearbeitung

c)    Gebäudemanagement / Zugangsmanagement

d)    Sachbearbeitung Wasser / Abwasser

e)    Sachbearbeitung allgemeine baurechtliche Fragestellungen

Zwei Vollzeitstellen sind vorgesehen für die Leitung und stellvertretende Leitung der Bauabteilung. Wesentliche Aufgaben ergeben sich insbesondere aus dem täglichen Anforderungsbedarf, seien es übergeordnete Tätigkeiten, die besondere Fachkenntnisse erfordern, seien es bauordnungsrechtliche Frage. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind die Überwachung und Einhaltung satzungsrechtlicher Vorgaben, Aufbau, Bearbeitung und Überwachung verschiedenster Projekte, sowie die Akquise und Mittelverwendung, die Erstellung von Verwendungsnachweisen von öffentlichen Fördermitteln ist ebenfalls ein Schwerpunkt im Bereich dieser beiden Stellen.

Darüber hinaus wurde eine dritte Vollzeitstelle mit klarem Projektbezug wegen der erforderlichen Digitalisierungsarbeiten, um eine arbeitsfähige und moderne Verwaltung darstellen zu können und wegen der „Zentralisierung der Abwasser und Wasserlandschaft“ geschaffen. Diese ist bis zum 31.12.2021 befristet. Der Umfang der erforderlichen Leistungen, die durch das Bauamt der Gemeinde Hohenstein zu leisten sind, hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Wie auch in den umliegenden Kommunen ist es notwendig, diese Leistungsanforderungen mit Stellen zu hinterlegen. Aktuell werden beispielsweise seitens des Inhabers dieser Projektstelle Planungsaufgaben hinsichtlich des gesetzlich erforderlichen barrierefreien Umbaus von Bushaltestellen übernommen, sowie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) maßgeblich mitbearbeitet (Renaturierungsmaßnahmen etc.).

Das Bauamt der Gemeinde Hohenstein hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl zusätzlicher Aufgaben übernehmen müssen. Sei es bedingt durch Maßnahmen, die seitens der Gemeindevertretung Hohenstein beschlossen wurden, wie beispielsweise die Zentralisierung der Abwasserbeseitigungsanlagen, die Zentralisierung der Wasserversorgungsanlagen oder eine Vielzahl an naturschutzrechtlichen Maßnahmen sowie Hochbau- und Straßenbaumaßnahmen, die in Hohenstein zur Umsetzung gelangen. Weitergehend gibt es gesetzliche Anforderungen, aus denen sich die Notwendigkeit ergibt, personelle Ressourcen dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Aufgrund des besonderen Anforderungsprofils wurde die Projektstelle mit einem gelernten Vermessungstechniker besetzt. Hieraus ergeben sich für die Gemeinde Hohenstein, insbesondere aufgrund der vor rund zwei Jahren angeschafften Messtechnik, Kostensynergien und Zeiteinsparungen, da nicht staatliche Leistungen nicht von externen Vermessungsbüros abgerufen werden müssen. Dieser ist zusätzlich Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, rückt bei Tageinsätzen mit der Feuerwehr Breithardt aus und stellt damit den Brandschutz in der Gemeinde Hohenstein sicher. Daneben ist der aktuelle Inhaber der Stelle Brandschutzbeauftragter der Gemeinde Hohenstein und hat damit, ebenfalls aufgrund seiner besonderen Eignung als Feuerwehrmann herausgehobene Verantwortung.

Der Aufbau und die Pflege eines Geodatenmanagements mit Digitalisierung, der Georeferenzierung, sowie Abgleich und ggfls. Korrektur von Bestandsdaten mittels Vermessung mit GNSS-System, ergibt sich aus den Anforderung der INSPIRE Richtlinie, die allgemeine Bestimmungen zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in Europa für die Zwecke der Umweltpolitik der Europäischen Union (EU) sowie anderer politischer Maßnahmen oder sonstiger Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können, festlegt. Die europäische Infrastruktur stützt sich auf die von den EU-Ländern eingerichteten und verwalteten Geodateninfrastrukturen. Die Erstellung und Pflege der Daten erfolgt dezentral in den jeweiligen Gebietskörperschaften. In Hohenstein umfasst dies von genauen Leitungslagen (Wasser, Abwasser, Gas, Strom etc.) über die Grundstückssituation bis hin zu planungsrechtlichen Vorgaben und Vorhaben. Die Aufgabe ist gesetzlich zwingend vorgesehen (DVGW Regelwerk GW 120), aufgrund der besonderen erforderlichen Fachkenntnisse und aufgrund der personellen Situation im Bauamt der Gemeinde Hohenstein ist eine Übertragung der Aufgaben an eine andere Stelle nicht möglich.

Mit Inkrafttreten der neuen Hessischen Bauordnung im Jahr 2018 wurden wesentliche Prüfungs- und Genehmigungsaufgaben an die Gemeinden delegiert. Die Bewertung von Bauvorhaben erfolgt bei der Gemeinde Hohenstein mittels planerischer, satzungsrechtlicher und (teilweiser) örtlicher Überprüfung. Die gegenständliche Stelle ist in diesen Überprüfungsprozess inhaltlich stark involviert, sei es wegen der Nutzung / Pflege der Bestandsdaten, sei es durch örtliche Aufnahmen. Die Aufgabe ist gesetzlich zwingend vorgesehen, aufgrund der besonderen erforderlichen Fachkenntnisse und aufgrund der personellen Situation im Bauamt der Gemeinde Hohenstein ist eine Übertragung der Aufgaben an eine andere Stelle nicht möglich.

Die Arbeitsauftragsverwaltung der Gemeinde Hohenstein wird mittels eines elektronischen Systems (ARES) geführt. Der Stelleninhaber hat aufgrund der Fachlichkeit die Pflege und Auswertung der Auftragsverwaltung übernommen. Insbesondere die Koordination der Bauhofaufträge erfolgt über dieses System. Zur Sicherstellung der haushaltsplanerischen Überwachung und Auswertung der internen Leistungsbeziehungen ist eine dauerhafte Pflege des Systems erforderlich. Die Aufgaben, werden in der Gemeinde Hohenstein teilweise arbeitsteilig bearbeitet und gepflegt. Hintergrund ist der damit verbundene Verwaltungsaufwand, der aufgrund des personellen Engpasses im Bauamt der Gemeinde Hohenstein diese Arbeitsteilung erforderlich macht.

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung Kenntnis von der Begründung zur Übernahme einer derzeit als Projektstelle im Bauamt der Gemeinde Hohenstein besetzten Stelle zu nehmen und wiederholt die Empfehlung an die Gemeindevertretung, diese Stelle im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 vorzusehen.

 

 


Keine


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt Kenntnis von der Begründung zur Übernahme einer derzeit als Projektstelle im Bauamt der Gemeinde Hohenstein besetzten Stelle und beschließt diese Stelle im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 ein zu planen.


29.01.2020

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/011/2020 (Nachträgliche Änderung des Stellenplanes 2020) in der vorgelegten Form zu zustimmen.

einstimmig beschlossen

12.02.2020

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen