Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat in ihrer Sitzung am 02.12.2019 eine Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen.
Die Änderungen wurden in der beigefügten Satzung eingefügt bzw. wurden die entsprechenden Passagen geändert.
Die Verwaltung bittet darum die geänderte Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen.
Entschädigungssatzung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Entschädigungssatzung in der vorgelegten Form.
15.01.2020 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/005/2020
(Entschädigungssatzung) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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12.02.2020 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |