Inhalt
und Umfang dieses Schlussberichtes spiegeln den umfassenden Prüfauftrag des
Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Taunusstein wider. Wir berichten zunächst über
die Prüfung des zehnten doppischen Jahresabschlusses der Gemeinde Hohenstein.
Im
Vordergrund der Prüftätigkeit stand nicht die Feststellung einzelner Mängel,
sondern der Versuch, die Ursachen der Mängel innerhalb eines Verfahrensablaufes
aufzudecken und korrigierend einzuwirken. Daraus ergibt sich auch die
Notwendigkeit der zeitnahen Darstellung im Bericht zur Prüfung des
Jahresabschlusses, um noch einen zeitlichen Bezug zwischen Beschluss und Realisierung
von Maßnahmen aufzeigen zu können.
Für
die Prüfung und den Schlussbericht gilt die Weisungsfreiheit (§ 130 (1) HGO).
Er ist ein innerdienstlicher Bericht, für den auch nicht die für die
Außenvertretung bestimmten Formvorschriften des § 71 HGO gelten.
Der vorliegende Schlussbericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wurde vom Rechnungsprüfungsamt
eigenverantwortlich und unabhängig erstellt.
Prüfvermerk der Revision
„Die
nach §§ 44-52 GemHVO vorgeschriebenen Unterlagen des Jahresabschlusses 2017
waren – soweit erforderlich – vorhanden. Sie konnten im Sinne des § 128 HGO
durch die Abteilung Revision und Controlling (dem Rechnungsprüfungsamt) der
Stadt Taunusstein geprüft werden.
Wir
können in der Gesamtbetrachtung feststellen, dass die Haushaltsführung
insgesamt ordnungsgemäß war.
Die
für den Einzelfall, aber auch darüber hinaus bedeutsamen Prüfungsfeststellungen
waren hervorzuheben und sollten zum Anlass genommen werden, Beanstandungen
auszuräumen bzw. Vorkehr gegen Wiederholungen von fehlerhaftem
Verwaltungshandeln zu treffen. Mit diesem Prüfungsvermerk ist die Erwartung zu
verbinden, dass die notwendigen Korrekturen und Ergänzungen mit den künftigen
Abschlüssen vorgenommen werden.
Es bestehen unter diesen einschränkenden Prämissen keine Bedenken, dem
Gemeindevorstand die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 114 HGO
auszusprechen.“
Dieser
Bericht wurde der Verwaltung am 26.11.2019 zugeleitet. Auf ein
Abschlussgespräch wurde verzichtet.
Schlussbericht
Anlage zum Schlussbericht
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt das Prüfergebnis der Jahresrechnung 2017 zur Kenntnis und erteilt dem Gemeindevorstand Entlastung.
27.11.2019 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/097/2019
(Jahresrechnung 2017) in der vorgelegten Form zuzustimmen und dem
Gemeindevorstand Entlastung zu erteilen. |
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einstimmig beschlossen |
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12.02.2020 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |