Das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und dem Katastrophenschutz (HBKG) ist zuletzt durch Gesetz vom 23.08.2018 geändert worden. Aufgrund dieser Änderungen gab es Gespräche mit Vertretern des Hess. Städtetages und dem Landesfeuerwehrverband Hessen e.V. unter Einbindung des Hess. Ministeriums des Inneren und Sport, Abteilung Brandschutz zur Aktualisierung und Überarbeitung.
Nach Abschluss der Gespräche wurde die überarbeitete Feuerwehrsatzung vorgelegt. Anhand dieser Mustersatzung wurde die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hohenstein in Zusammenarbeit mit dem Gemeindebrandinspektor sowie der Wehrführer überarbeitet und aktualisiert.
Bei der Satzung handelt es sich um eine Weiterentwicklung des bisherigen Musters unter Beachtung der gesetzlichen Änderungen.
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hohenstein
Synopse aktuelle Fassung und Neufassung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hohenstein in der vorgelegten Form zu.
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein der Vorlage A2/003/2020 (Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hohenstein) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig
beschlossen |
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16.06.2020 |
Sozialausschuss |
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Wird mündlich vorgetragen |
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17.06.2020 |
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Wird mündlich vorgetragen |
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