Der Hessische Städtetag, der Hessische Städte- und Gemeindebund und der Landesfeuerwehrverband Hessen haben ein gemeinsames Satzungsmuster in einer Arbeitsgruppe unter Einbindung der für den Brandschutz zuständigen Fachabteilung des Hess. Ministeriums des Inneren und Sport und Mitwirkung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren sowie eines Vertreters der Sonderstatusstädte als Hilfestellung für alle Kommunen in Hessen erstellt.
Im Vergleich zur Vorauflage wurden Regelungen zum Verzicht auf die Feuerwehrgebühren in einer allgemeinen Schadenslage sowie für die Gebühren der Brandmeldeempfangszentrale neu aufgenommen. Damit sind die neu in das HBKG aufgenommenen Ermächtigungen umgesetzt.
Ziel des gemeinsamen Satzungsmusters ist es, in möglichst großem Umfang Rechtssicherheit für die Kommunen zu schaffen. Aufgrund der Rechtsprechung wurde seitens der Gemeinde Hohenstein das Büro Willitzer, Baumann, Schwed in Wiesbaden beauftragt die Gebührenkalkulation vorzunehmen, um die Rechtmäßigkeit im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu belegen.
Lediglich die Personalgebühren wurden aus dem Muster-Gebührenverzeichnis übernommen. Um eine einheitliche Gebühr bei Fehlalarm-Einsatz einer Brandmeldeanlage darzustellen, wurde diese mit der Stadt Taunusstein abgestimmt und in das Gebührenverzeichnis übernommen.
Feuerwehrgebührensatzung
Gebührenverzeichnis
Bericht Kalkulation der Feuerwehrgebühren
Synopse Feuerwehrgebührensatzung neu und aktuell
Synopse Gebührenverzeichnis neu und aktuell
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Feuerwehrgebührensatzung und dem neuen Gebührenverzeichnis in der vorgelegten Form zu.
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein der Vorlage A2/004/2020 (Feuerwehrgebührensatzung und Gebührenverzeichnis) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig
beschlossen |
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16.06.2020 |
Sozialausschuss |
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Wird mündlich vorgetragen |
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17.06.2020 |
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Wird mündlich vorgetragen |
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