Betreff
Machbarkeitsstudie Biosphärenregion im Rheingau-Taunus-Kreis, der Stadt Wiesbaden und Main-Taunus-Kreis
Vorlage
GVER/010/2020
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Unter Berücksichtigung der Anlage „Sachverhalt Biosphärenregion“ ergeht folgender Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung

Ÿ  Die Gemeindevertretung nimmt die „Machbarkeitsstudie Biosphärenregion im Rheingau-Taunus-Kreis, der Stadt Wiesbaden und im Main-Taunus-Kreis zur Kenntnis (Band 1: Ergebnisse der Machbarkeitsprüfung für eine Biosphärenregion und Band 2: Weiterführende Informationen zur Prüfung relevanter struktureller UNESCO-A-Kriterien).

 

Ÿ  Weiter nimmt die Gemeindevertretung zur Kenntnis, dass die Region das Potential hat, die Kriterien zur Einrichtung einer Biosphärenregion auf der Grundlage des UNESCO-Programmes „Der Mensch und die Biosphäre“ zu erfüllen.

 

Ÿ  Es wird von der Gemeindevertretung weiter zur Kenntnis genommen, dass ihre Entscheidung zur Einrichtung einer Biosphärenregion in einem zweistufigen Verfahren (vgl. nachstehendes Schaubild) getroffen wird:

Schritt 1: Vorbereitung des konkreten Antrags zur Einrichtung einer Biosphärenregion.

Schritt 2: Entscheidung über die Antragstellung bei der UNESCO voraussichtlich im Herbst 2021.

 

Ÿ  Die Gemeindevertretung befürwortet/unterstützt die Erarbeitung des Antrags zur Einrichtung einer Biosphärenregion durch das Land Hessen. Die teilnehmenden Kommunen und Kreise werden dabei aktiv eingebunden 

 

 

 

 

 

Biosphärenregion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.Sachverhalt

2.1 Biosphärenregion

Biosphärenregionen sind von der UNESCO anerkannte Modellregionen für die nachhaltige Entwicklung, welche in einem weltweiten Netz von bisher 701 Regionen in 124 Ländern miteinander verbunden sind. In Deutschland hat die UNESCO bislang 16 Biosphärenregionen anerkannt. Die nachhaltige Entwicklung soll dabei in wirtschaftlicher und sozialer, aber auch in ökologischer Hinsicht exemplarisch entwickelt und verwirklicht werden. Dies spiegelt sich in den Aufgaben der Biosphärenregion wieder:

·      Schutz: Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt

·      Entwicklung: Förderung einer soziokulturell und ökologisch nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung

·      Logistische Unterstützung: Förderung von Demonstrationsprojekten, der Umweltbildung und

         -ausbildung, der Forschung und der Umweltbeobachtung

Eine Biosphärenregion Rheingau-Taunus/ Wiesbaden/ Main-Taunus mit der Kombination aus Stadt, Wald, Fluss, traditionellem Weinbau und Landwirtschaft ist Teil einer urbanen Metropolregion und verfügt mit dicht besiedelten Stadt- und Wirtschaftsräumen in den beiden Landkreisen und der Stadt Wiesbaden über ein internationales Alleinstellungsmerkmal. Es gibt bundesweit und weltweit derzeit nur sehr wenige vergleichbare urbane Biosphärenregionen, darunter in Ansätzen der „Wienerwald“/Österreich, „Mata Atlantica“ Sao Paolo/Brasilien und „Collina Po“/Italien.

Die Großstadt Wiesbaden, der Rheingau-Taunus-Kreis und der Main-Taunus- Kreis stehen vor besonderen Herausforderungen zukünftiger nachhaltiger Entwicklung. Von Siedlungsdruck in den Städten über demografische Entwicklung und Abwanderungsdynamiken in Dörfern bis zum Ausbau sozialverträglicher und klimaschonender Infrastruktur sowie dem Erhalt der vielen historischen Bauten, Burgen, Schlösser, Kirchen und Klöster der Region. Die Frage, wie wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung mit dem Erhalt des wertvollen Natur- und Kulturerbes in Einklang gebracht werden können, spannt sich über viele Entwicklungsbereiche hinweg. Eine UNESCO-Biosphärenregion kann eine Plattform dafür bieten und dabei helfen, zukünftige Herausforderungen gemeinsam im Stadt-Land-Verbund zu meistern.

2.2 Machbarkeitsstudie

Nach den Beschlüssen der drei Gebietskörperschaften (Stadtverordnetenversammlung Wiesbaden, Kreistage des Rheingau-Taunus-Kreises und des Main-Taunus-Kreises) sowie des Hessischen Landtages hat das zuständige Hessischen Ministerium Anfang 2018 eine ergebnisoffene partizipative Machbarkeitsstudie zur Prüfung des Potentials einer Biosphärenregion nach dem UNECSO-Programm ‚Der Mensch und Biosphäre (MAB)‘ in Auftrag gegeben.

Die Studie wurde vom Land Hessen finanziert. Im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses wurden die Erfüllbarkeit der formalen Kriterien der UNESCO durch die Region überprüft sowie eine Abwägung der Chancen und Risiken einer Biosphärenregion erarbeitet. Gesteuert wurde der Prozess zur Erstellung der Studie durch eine Geschäftsstelle beim Fachministerium, die sich zusammensetzte aus Vertretern der Gebietskörperschaften, einem Steuerungskreis aus 40 Interessensvertretungen der Region sowie zwei Fachbüros. Zusammengetragen wurden die Ergebnisse und Projektideen im Wesentlichen durch viele Akteure aus der Bürgerschaft sowie unterschiedlichen Interessensvertretungen aus der Region in mehrfach tagenden Arbeitskreisen und Foren.

Die Machbarkeitsstudie kommt zum Ergebnis, dass die Einrichtung einer Biosphärenregion nach der nun vorliegenden Studie machbar ist, die formalen Kriterien erfüllbar sind, die Chancen in einer ‚Modellregion für nachhaltige Entwicklung‘ in der betrachteten Gebietskulisse überwiegen.

 

3. Auswirkungen einer Biosphärenregion

3.1 Zonierung:

Im Rahmen der Ausweisung einer Biosphärenregion ist das Gebiet in drei unterschiedliche Zonen einzuteilen, denen unterschiedliche Aufgaben zukommen. In der Machbarkeitsstudie wurde gezeigt, dass in der Biosphärenregion das von der UNESCO geforderte Flächenpotential vorhanden ist: 80 Prozent der Gebietsfläche nimmt die Entwicklungszone für die kommunale Entwicklung sowie für alle gesellschaftliche Aktivitäten (Leben, Arbeiten, Wohnen, Erholen) ein. 17 Prozent der Fläche bildet die Pflegezone (vorhandene Schutzgebiete) und 3 Prozent die Kernzone (ungenutzte Flächen in vorhandenen, stillgelegten Wäldern, vor allem im Staatswald).

Entwicklungszone

       Bis zu 80 % der Fläche

       Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum

       Keine vorgegebenen Einschränkungen in der Nutzung

       Alle Maßnahmen beruhen auf Freiwilligkeit

       Landwirtschaftliche Flächen (auch Weinbau) liegen in der Entwicklungszone

Pflegzone

       Mind. 17 % der Fläche

       Soll die Kernzone als Puffer möglichst umgeben

       Auswahl: überwiegend vorhandene NATURA 2000-Gebiete, Staatswald (FSC          zertifiziert), Landschaftsschutzgebiete im Wald

       Weiteres Potential im FSC oder Naturland zertifizieren Kommunalwald

       Nachhaltige Waldbewirtschaftung wie bisher

       Rechtliche Sicherung: überwiegend keine zusätzliche Sicherung erforderlich

Kernzone

       Mind. 3% der Fläche

       In der Kernzone nimmt sich der Mensch bewusst zurück. Hier darf Natur Natur sein

       Rechtliche Sicherung als Naturschutzgebiet

       Auswahl: bereits ausgewiesene „Kernflächen“ im Staatswald und in   Naturschutzgebieten

       Weiteres Potential: vorhandene Referenzflächen mit Prozessschutz wie im Naturland          zertifizierten Stadtwald Wiesbaden und FSC zertifizierten Kommunalwald Heidenrod.

3.2 Nachhaltige Entwicklung

Im Rahmen der Erstellung der Studie wurden zwölf zentrale Themenbereiche untersucht. Die Arbeitsgruppen sehen in der Einrichtung einer Biosphärenregion überwiegend Chancen für die Entwicklung der Bereiche

       Mobilität und Infrastruktur

       Bauen und Siedlungsentwicklung

       Tourismus und Naherholung

       Soziales, Energie und Klima

       Natur und Umwelt

       Kulturlandschaften

       Forschung und Bildung

Für Industrie und Unternehmen war das Meinungsbild etwas zurückhaltender, allerdings in der Tendenz auch positiv.

Der Themenbereich mit dem größten Dissens bezüglich der Abwägung von Chancen und Risiken war der Bereich der Land- und Forstwirtschaft.

Erwartete Auswirkungen bei Anerkennung als UNESCO Biosphärenregion:

·      Langfristige, institutionalisierte Vernetzung für eine gemeinsame Entwicklung und damit auch Planungssicherheit für Kommunen.

·      Weiterentwicklung des Tourismus: Es entstehen erhebliche Chancen, da die Biosphärenregion als „Marke“ genutzt werden kann.

·      Erweiterte Fördermöglichkeiten: Mit der Anerkennung als Biosphärenregion bestehen deutlich bessere Möglichkeiten, gezielt Fördermittel aus EU-, Bundes- und Landesprogrammen sowie anderen Förderinstituten für spezifische Projekte der Biosphäre zu akquirieren.

·      Innovationsregion: zukunftsorientierte Ansätze in Gesellschaft, Bildung und Wirtschaft bilden die Basis für eine positive Zukunftsaufstellung der Mitgliedskommunen.

·      Imagegewinn und Netzwerk: als Teil der „internationalen Liga“ der Biosphärenregionen wird eine größere nationale und internationale Bekanntheit erzielt. Die Kommunen profitierten vom Austausch in internationalen Erfahrungsräumen der nachhaltigen Regionalentwicklung.

·      Finanzierte und organisierte Bürgerbeteiligung: Das Land Hessen finanziert die Erstellung eines Rahmenplans für die Biosphärenregion in den Kommunen, Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürger ihre wichtigen Zukunftsthemen einbringen können.

·      Umsetzung des hessischen Verfassungsziels der Nachhaltigkeit: Artikel 26c „Der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigen bei ihrem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren."

·         Aus dem Bereich Land- und Forstwirtschaft wurden Bedenken geäußert. Es werden Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit in der Landnutzung und Flächenbewirtschaftung befürchtet.

Das Hessische Umweltministerium hält die aus Land- und Forstwirtschaft geäußerten Befürchtungen für unbegründet:

Es gibt keine durch die Biosphärenregion bedingten Einschränkungen in der Bodenbearbeitung oder im Pflanzenschutz in der Landwirtschaft oder im Weinbau. Es gelten die gute fachliche Praxis und die rechtlichen Grundlagen die durch Landes-, Bundes- und EU-Recht vorgegeben sind.

Jeder landwirtschaftliche Betrieb kann – wie bisher – selbst entscheiden, welche Form der Bewirtschaftung er betreiben möchte.

In der Pflege- und Entwicklungszone ist die Jagd, wie auch schon heute hessenweit praktiziert, an den Zielen der naturnahen Waldbewirtschaftung auszurichten. Die Regelungen zum Wildschaden in der Landwirtschaft werden durch die Ausweisung einer Biosphärenregion nicht berührt.

In den Kernzonen sind die Jagd und auch die Jagdpachtverträge an die nötigen Maßnahmen des Schutzziels Naturschutzgebietes anzupassen. Für die Kernflächen im Staatswald wird das unabhängig von der Biosphärenregion umzusetzen sein, da die hessische Landesregierung die Kernflächen im Staatswald in ganz Hessen als NSG ausweisen wird.

Die nachhaltige Waldbewirtschaftung ist wie bisher in der Pflege- und Entwicklungszone weiterzuführen. Dazu gehört auch die in den jeweiligen Forsteinrichtungswerken der Waldeigentümer geplante Verjüngung der Waldbestände.


 

4.    Finanzierung und Verwaltung der Biosphärenregion

Wenn die Region sich für die Ausarbeitung einer Antragsstellung entscheidet, wird sich das Hessische Umweltministerium dafür einsetzen, folgende Grundlagen zu schaffen:

·         Das Land Hessen wird wie im Biosphärenreservat Rhön ohne finanzielle Beteiligung der Kommunen eine Verwaltungsstelle mit einer angemessenen Mindestausstattung für die Biosphärenregion einrichten und finanzieren. Über die organisatorische Zuordnung der Verwaltungsstelle wird in Abstimmung mit den Landkreisen und der Stadt Wiesbaden entschieden. Die Fachaufsicht hat das hessische Umweltministerium.

·         Die Verwaltungsstelle der Biosphärenregion wird keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen und kein Träger öffentlicher Belange sein.

·         Das Land Hessen wird die Gründung eines Trägervereins initiieren. Der Trägerverein bindet die Interessensvertretungen und Kommunen der Region ein. In ihm sind Land und Landkreise, Städte und Gemeinden, Organisationen des Naturschutzes, berufliche und berufsständische Organisationen und Unternehmen, sonstige Gruppen, Vereine, Stiftungen u.a. vertreten.

·         Das Land Hessen finanziert die Geschäftsführung des Trägervereins, weiteres Personal wird über Mitgliedsbeiträge und Projektförderungen finanziert.

·         Es ist die Aufgabe des Trägervereins die Ziele der Biosphärenregion, insbesondere die Umsetzung des Rahmenkonzepts, zu unterstützen, zu vernetzen und Fördergelder zu koordinieren – als Plattform für Dialog, Austausch und Kommunikation, als Ansprechpartner und Ideengeber, Wegbereiter und Wegbegleiter.

·         Der Trägerverein zeichnet für das Marketing der Biosphärenregion verantwortlich.

·         Das Land Hessen gibt im Weiteren die Zusage, Mittel für die Erstellung des Rahmenkonzeptes zur Verfügung zu stellen und dessen spätere Umsetzung im Rahmen der Projektförderung zu unterstützen.

5. Demographische Entwicklung

Die Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels ist ein Ziel der nachhaltigen Entwicklung von Biosphärenregionen. Als Planungsgrundlage für Biosphärenregionen und den interregionalen Vergleich sind von der Verwaltung der Biosphärenregion neben ökologischen Daten in gleicher Weise demografische, wirtschaftsstrukturelle und soziokulturelle Daten zu erheben. In angemessenen Zeiträumen sind diese Erhebungen fortzuschreiben und zu analysieren.

 

6. Umsetzung Barrierefreiheit

Für alle zukünftigen Biosphärenmaßnahmen und -projekte wird die Barrierefreiheit berücksichtigt werden.

 

 

Anlagen:

1.    Machbarkeitsstudie Biosphärenregion im Rheingau-Taunus-Kreis, der Stadt Wiesbaden und im Main-Taunus-Kreis

Band 1: Ergebnisse der Machbarkeitsprüfung für eine Biosphärenregion

Band 2: Weiterführende Informationen zur Prüfung relevanter struktureller UNESCO-A-Kriterien

2.    Schaubild Weiterer Prozess

3.    Prüfraum der Machbarkeitsstudie

4.    Prüfergebnisse im Überblick

 


-       Machbarkeitsstudie Biosphärenregion im Rheingau-Taunus-Kreis, der Stadt Wiesbaden und im Main-Taunus-Kreis

        Band 1: Ergebnisse der Machbarkeitsprüfung für eine Biosphärenregion

        Band 2: Weiterführende Informationen zur Prüfung relevanter struktureller   UNESCO-A-Kriterien

-       Schaubild Weiterer Prozess

-       Prüfraum der Machbarkeitsstudie

-       Prüfergebnisse im Überblick

  


Ÿ  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt die „Machbarkeitsstudie Biosphärenregion im Rheingau-Taunus-Kreis, der Stadt Wiesbaden und im Main-Taunus-Kreis zur Kenntnis (Band 1: Ergebnisse der Machbarkeitsprüfung für eine Biosphärenregion und Band 2: Weiterführende Informationen zur Prüfung relevanter struktureller UNESCO-A-Kriterien).

 

Ÿ  Weiter nimmt die Gemeindevertretung zur Kenntnis, dass die Region das Potential hat, die Kriterien zur Einrichtung einer Biosphärenregion auf der Grundlage des UNESCO-Programmes „Der Mensch und die Biosphäre“ zu erfüllen.

 

Ÿ  Es wird von der Gemeindevertretung weiter zur Kenntnis genommen, dass ihre Entscheidung zur Einrichtung einer Biosphärenregion in einem zweistufigen Verfahren (vgl. nachstehendes Schaubild) getroffen wird:

Schritt 1: Vorbereitung des konkreten Antrags zur Einrichtung einer Biosphärenregion.

Schritt 2: Entscheidung über die Antragstellung bei der UNESCO voraussichtlich im Herbst 2021.

 

Ÿ  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein befürwortet/unterstützt die Erarbeitung des Antrags zur Einrichtung einer Biosphärenregion durch das Land Hessen. Die teilnehmenden Kommunen und Kreise werden dabei aktiv eingebunden 


04.03.2020

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein beschließt die Vorlage A3/021/2020 (Machbarkeitsstudie Biosphärenregion im Rheingau-Taunus-Kreis, der Stadt Wiesbaden und Main-Taunus-Kreis) in der vorgelegten Form.

 

Mehrheitlich beschlossen

 

 

 

15.06.2020

Wirtschaftsausschuss

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein die Vorlage GVER/010/2020 bis zur nächsten Sitzung zu vertagen.

Einstimmig beschlossen   

 

 

 

17.06.2020

Haupt- und Finanzausschuss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein die Vorlage GVER/010/2020 zu TOP 6 (Machbarkeitsstudie Biosphärenregion im Rheingau-Taunus-Kreis, der Stadt Wiesbaden und Main-Taunus-Kreis) bis zur nächsten Sitzung zu vertagen.

Einstimmig beschlossen       

 

 

 

 

22.06.2020

Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein vertagt die Vorlage GVER/010/2020 zu TOP 6 (Machbarkeitsstudie Biosphärenregion im Rheingau-Taunus-Kreis, der Stadt Wiesbaden und Main-Taunus-Kreis) bis zur nächsten Sitzung.

Einstimmig beschlossen

 

 

 

22.02.2021

Wirtschaftsausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

24.02.2021

Haupt- und Finanzausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen