Unter Berücksichtigung der Anlage
„Sachverhalt Biosphärenregion“ ergeht folgender Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung
Die
Gemeindevertretung nimmt die „Machbarkeitsstudie Biosphärenregion im
Rheingau-Taunus-Kreis, der Stadt Wiesbaden und im Main-Taunus-Kreis zur
Kenntnis (Band 1: Ergebnisse der Machbarkeitsprüfung für eine Biosphärenregion
und Band 2: Weiterführende Informationen zur Prüfung relevanter struktureller
UNESCO-A-Kriterien).
Weiter
nimmt die Gemeindevertretung zur Kenntnis, dass die Region das Potential hat,
die Kriterien zur Einrichtung einer Biosphärenregion auf der Grundlage des
UNESCO-Programmes „Der Mensch und die Biosphäre“ zu erfüllen.
Es
wird von der Gemeindevertretung weiter zur Kenntnis genommen, dass ihre
Entscheidung zur Einrichtung einer Biosphärenregion in einem zweistufigen
Verfahren (vgl. nachstehendes Schaubild) getroffen wird:
Schritt
1: Vorbereitung des konkreten Antrags zur Einrichtung einer Biosphärenregion.
Schritt
2: Entscheidung über die Antragstellung bei der UNESCO voraussichtlich im
Herbst 2021.
Die
Gemeindevertretung befürwortet/unterstützt die Erarbeitung des Antrags zur Einrichtung
einer Biosphärenregion durch das Land Hessen. Die teilnehmenden Kommunen und
Kreise werden dabei aktiv eingebunden
2.Sachverhalt
2.1 Biosphärenregion
Biosphärenregionen sind von der UNESCO anerkannte Modellregionen für die nachhaltige Entwicklung, welche in einem weltweiten Netz von bisher 701 Regionen in 124 Ländern miteinander verbunden sind. In Deutschland hat die UNESCO bislang 16 Biosphärenregionen anerkannt. Die nachhaltige Entwicklung soll dabei in wirtschaftlicher und sozialer, aber auch in ökologischer Hinsicht exemplarisch entwickelt und verwirklicht werden. Dies spiegelt sich in den Aufgaben der Biosphärenregion wieder:
· Schutz: Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt
· Entwicklung: Förderung einer soziokulturell und ökologisch nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung
· Logistische Unterstützung: Förderung von Demonstrationsprojekten, der Umweltbildung und
-ausbildung, der Forschung und der Umweltbeobachtung
Eine
Biosphärenregion Rheingau-Taunus/ Wiesbaden/ Main-Taunus mit der Kombination
aus Stadt, Wald, Fluss, traditionellem Weinbau und Landwirtschaft ist Teil
einer urbanen Metropolregion und verfügt mit dicht besiedelten Stadt- und
Wirtschaftsräumen in den beiden Landkreisen und der Stadt Wiesbaden über ein
internationales Alleinstellungsmerkmal. Es gibt bundesweit und weltweit derzeit
nur sehr wenige vergleichbare urbane Biosphärenregionen, darunter in Ansätzen
der „Wienerwald“/Österreich, „Mata Atlantica“ Sao Paolo/Brasilien und „Collina
Po“/Italien.
Die Großstadt
Wiesbaden, der Rheingau-Taunus-Kreis und der Main-Taunus- Kreis stehen vor
besonderen Herausforderungen zukünftiger nachhaltiger Entwicklung. Von
Siedlungsdruck in den Städten über demografische Entwicklung und
Abwanderungsdynamiken in Dörfern bis zum Ausbau sozialverträglicher und
klimaschonender Infrastruktur sowie dem Erhalt der vielen historischen Bauten,
Burgen, Schlösser, Kirchen und Klöster der Region. Die Frage, wie
wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung mit dem Erhalt des wertvollen
Natur- und Kulturerbes in Einklang gebracht werden können, spannt sich über
viele Entwicklungsbereiche hinweg. Eine UNESCO-Biosphärenregion kann eine
Plattform dafür bieten und dabei helfen, zukünftige Herausforderungen gemeinsam
im Stadt-Land-Verbund zu meistern.
2.2 Machbarkeitsstudie
Nach den Beschlüssen der drei Gebietskörperschaften (Stadtverordnetenversammlung Wiesbaden, Kreistage des Rheingau-Taunus-Kreises und des Main-Taunus-Kreises) sowie des Hessischen Landtages hat das zuständige Hessischen Ministerium Anfang 2018 eine ergebnisoffene partizipative Machbarkeitsstudie zur Prüfung des Potentials einer Biosphärenregion nach dem UNECSO-Programm ‚Der Mensch und Biosphäre (MAB)‘ in Auftrag gegeben.
Die Studie wurde vom Land Hessen finanziert. Im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses wurden die Erfüllbarkeit der formalen Kriterien der UNESCO durch die Region überprüft sowie eine Abwägung der Chancen und Risiken einer Biosphärenregion erarbeitet. Gesteuert wurde der Prozess zur Erstellung der Studie durch eine Geschäftsstelle beim Fachministerium, die sich zusammensetzte aus Vertretern der Gebietskörperschaften, einem Steuerungskreis aus 40 Interessensvertretungen der Region sowie zwei Fachbüros. Zusammengetragen wurden die Ergebnisse und Projektideen im Wesentlichen durch viele Akteure aus der Bürgerschaft sowie unterschiedlichen Interessensvertretungen aus der Region in mehrfach tagenden Arbeitskreisen und Foren.
Die Machbarkeitsstudie kommt zum Ergebnis, dass die Einrichtung einer Biosphärenregion nach der nun vorliegenden Studie machbar ist, die formalen Kriterien erfüllbar sind, die Chancen in einer ‚Modellregion für nachhaltige Entwicklung‘ in der betrachteten Gebietskulisse überwiegen.
3. Auswirkungen einer Biosphärenregion
3.1 Zonierung:
Im Rahmen der Ausweisung einer Biosphärenregion ist das Gebiet in drei unterschiedliche Zonen einzuteilen, denen unterschiedliche Aufgaben zukommen. In der Machbarkeitsstudie wurde gezeigt, dass in der Biosphärenregion das von der UNESCO geforderte Flächenpotential vorhanden ist: 80 Prozent der Gebietsfläche nimmt die Entwicklungszone für die kommunale Entwicklung sowie für alle gesellschaftliche Aktivitäten (Leben, Arbeiten, Wohnen, Erholen) ein. 17 Prozent der Fläche bildet die Pflegezone (vorhandene Schutzgebiete) und 3 Prozent die Kernzone (ungenutzte Flächen in vorhandenen, stillgelegten Wäldern, vor allem im Staatswald).
Entwicklungszone
•
Bis
zu 80 % der Fläche
•
Wirtschafts-,
Lebens- und Erholungsraum
•
Keine vorgegebenen Einschränkungen in der Nutzung
•
Alle
Maßnahmen beruhen auf Freiwilligkeit
•
Landwirtschaftliche
Flächen (auch Weinbau) liegen in der Entwicklungszone
Pflegzone
•
Mind.
17 % der Fläche
•
Soll
die Kernzone als Puffer möglichst umgeben
•
Auswahl:
überwiegend vorhandene NATURA 2000-Gebiete, Staatswald (FSC zertifiziert), Landschaftsschutzgebiete
im Wald
•
Weiteres
Potential im FSC oder Naturland zertifizieren Kommunalwald
•
Nachhaltige
Waldbewirtschaftung wie bisher
•
Rechtliche
Sicherung: überwiegend keine zusätzliche Sicherung erforderlich
Kernzone
•
Mind.
3% der Fläche
•
In der
Kernzone nimmt sich der Mensch bewusst zurück. Hier darf Natur Natur sein
•
Rechtliche
Sicherung als Naturschutzgebiet
•
Auswahl:
bereits ausgewiesene „Kernflächen“ im Staatswald und in Naturschutzgebieten
• Weiteres Potential: vorhandene
Referenzflächen mit Prozessschutz wie im Naturland zertifizierten Stadtwald Wiesbaden und FSC zertifizierten
Kommunalwald Heidenrod.
3.2
Nachhaltige Entwicklung
Im Rahmen der Erstellung der Studie wurden zwölf zentrale Themenbereiche untersucht. Die Arbeitsgruppen sehen in der Einrichtung einer Biosphärenregion überwiegend Chancen für die Entwicklung der Bereiche
•
Mobilität
und Infrastruktur
•
Bauen
und Siedlungsentwicklung
•
Tourismus
und Naherholung
•
Soziales,
Energie und Klima
•
Natur
und Umwelt
•
Kulturlandschaften
• Forschung und Bildung
Für Industrie
und Unternehmen war das Meinungsbild etwas zurückhaltender, allerdings in der
Tendenz auch positiv.
Der Themenbereich mit dem größten Dissens bezüglich der Abwägung von Chancen und Risiken war der Bereich der Land- und Forstwirtschaft.
Erwartete Auswirkungen bei Anerkennung als
UNESCO Biosphärenregion:
· Langfristige,
institutionalisierte Vernetzung für eine gemeinsame Entwicklung und damit auch Planungssicherheit für Kommunen.
· Weiterentwicklung des Tourismus: Es entstehen erhebliche Chancen, da die Biosphärenregion als „Marke“ genutzt werden kann.
· Erweiterte Fördermöglichkeiten: Mit der Anerkennung als Biosphärenregion bestehen deutlich bessere Möglichkeiten, gezielt Fördermittel aus EU-, Bundes- und Landesprogrammen sowie anderen Förderinstituten für spezifische Projekte der Biosphäre zu akquirieren.
· Innovationsregion: zukunftsorientierte Ansätze in Gesellschaft, Bildung und Wirtschaft bilden die Basis für eine positive Zukunftsaufstellung der Mitgliedskommunen.
· Imagegewinn und Netzwerk: als Teil der „internationalen Liga“ der Biosphärenregionen wird eine größere nationale und internationale Bekanntheit erzielt. Die Kommunen profitierten vom Austausch in internationalen Erfahrungsräumen der nachhaltigen Regionalentwicklung.
· Finanzierte und organisierte Bürgerbeteiligung: Das Land Hessen finanziert die Erstellung eines Rahmenplans für die Biosphärenregion in den Kommunen, Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürger ihre wichtigen Zukunftsthemen einbringen können.
· Umsetzung des hessischen Verfassungsziels der Nachhaltigkeit: Artikel 26c „Der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigen bei ihrem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren."
·
Aus
dem Bereich Land- und Forstwirtschaft wurden Bedenken geäußert. Es werden
Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit in der Landnutzung und
Flächenbewirtschaftung befürchtet.
Das Hessische Umweltministerium hält die aus
Land- und Forstwirtschaft geäußerten Befürchtungen für unbegründet: Es gibt keine durch die Biosphärenregion
bedingten Einschränkungen in der Bodenbearbeitung oder im Pflanzenschutz in
der Landwirtschaft oder im Weinbau. Es gelten die gute fachliche Praxis und
die rechtlichen Grundlagen die durch Landes-, Bundes- und EU-Recht vorgegeben
sind. Jeder landwirtschaftliche Betrieb kann – wie
bisher – selbst entscheiden, welche Form der Bewirtschaftung er betreiben
möchte. In der Pflege- und Entwicklungszone ist die
Jagd, wie auch schon heute hessenweit praktiziert, an den Zielen der
naturnahen Waldbewirtschaftung auszurichten. Die Regelungen zum Wildschaden
in der Landwirtschaft werden durch die Ausweisung einer Biosphärenregion
nicht berührt. In den Kernzonen
sind die Jagd und auch die Jagdpachtverträge an die nötigen Maßnahmen des
Schutzziels Naturschutzgebietes anzupassen. Für die Kernflächen im Staatswald
wird das unabhängig von der Biosphärenregion umzusetzen sein, da die
hessische Landesregierung die Kernflächen im Staatswald in ganz Hessen als
NSG ausweisen wird. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung ist wie
bisher in der Pflege- und Entwicklungszone weiterzuführen. Dazu gehört auch
die in den jeweiligen Forsteinrichtungswerken der Waldeigentümer geplante
Verjüngung der Waldbestände. |
4. Finanzierung und Verwaltung der
Biosphärenregion
Wenn die Region sich für die Ausarbeitung einer
Antragsstellung entscheidet, wird sich das Hessische Umweltministerium dafür
einsetzen, folgende Grundlagen zu schaffen:
·
Das
Land Hessen wird wie im Biosphärenreservat Rhön ohne finanzielle Beteiligung
der Kommunen eine Verwaltungsstelle mit einer angemessenen Mindestausstattung
für die Biosphärenregion einrichten und finanzieren. Über die organisatorische
Zuordnung der Verwaltungsstelle wird in Abstimmung mit den Landkreisen und der
Stadt Wiesbaden entschieden. Die Fachaufsicht hat das hessische
Umweltministerium.
·
Die
Verwaltungsstelle der Biosphärenregion wird keine hoheitlichen Aufgaben
wahrnehmen und kein Träger öffentlicher Belange sein.
·
Das
Land Hessen wird die Gründung eines Trägervereins initiieren. Der Trägerverein
bindet die Interessensvertretungen und Kommunen der Region ein. In ihm sind
Land und Landkreise, Städte und Gemeinden, Organisationen des Naturschutzes,
berufliche und berufsständische Organisationen und Unternehmen, sonstige
Gruppen, Vereine, Stiftungen u.a. vertreten.
·
Das
Land Hessen finanziert die Geschäftsführung des Trägervereins, weiteres
Personal wird über Mitgliedsbeiträge und Projektförderungen finanziert.
·
Es
ist die Aufgabe des Trägervereins die Ziele der Biosphärenregion, insbesondere
die Umsetzung des Rahmenkonzepts, zu unterstützen, zu vernetzen und
Fördergelder zu koordinieren – als Plattform für Dialog, Austausch und
Kommunikation, als Ansprechpartner und Ideengeber, Wegbereiter und
Wegbegleiter.
·
Der
Trägerverein zeichnet für das Marketing der Biosphärenregion verantwortlich.
·
Das
Land Hessen gibt im Weiteren die Zusage, Mittel für die Erstellung des
Rahmenkonzeptes zur Verfügung zu stellen und dessen spätere Umsetzung im Rahmen
der Projektförderung zu unterstützen.
5. Demographische Entwicklung
Die
Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels ist ein Ziel der nachhaltigen
Entwicklung von Biosphärenregionen. Als
Planungsgrundlage für Biosphärenregionen und den interregionalen Vergleich sind
von der Verwaltung der Biosphärenregion neben ökologischen Daten in gleicher
Weise demografische, wirtschaftsstrukturelle und soziokulturelle Daten zu
erheben. In angemessenen Zeiträumen sind diese Erhebungen fortzuschreiben und
zu analysieren.
6. Umsetzung Barrierefreiheit
Für alle zukünftigen Biosphärenmaßnahmen und -projekte wird die Barrierefreiheit berücksichtigt werden.
Anlagen:
1.
Machbarkeitsstudie
Biosphärenregion im Rheingau-Taunus-Kreis, der Stadt Wiesbaden und im
Main-Taunus-Kreis
Band 1: Ergebnisse der
Machbarkeitsprüfung für eine Biosphärenregion
Band 2: Weiterführende Informationen zur Prüfung relevanter struktureller UNESCO-A-Kriterien
2.
Schaubild
Weiterer Prozess
3.
Prüfraum
der Machbarkeitsstudie
4.
Prüfergebnisse
im Überblick
-
Machbarkeitsstudie
Biosphärenregion im Rheingau-Taunus-Kreis, der Stadt Wiesbaden und im
Main-Taunus-Kreis
Band
1: Ergebnisse der Machbarkeitsprüfung für eine Biosphärenregion
Band 2: Weiterführende Informationen zur Prüfung relevanter struktureller UNESCO-A-Kriterien
-
Schaubild
Weiterer Prozess
- Prüfraum der Machbarkeitsstudie
-
Prüfergebnisse
im Überblick
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt die „Machbarkeitsstudie
Biosphärenregion im Rheingau-Taunus-Kreis, der Stadt Wiesbaden und im
Main-Taunus-Kreis zur Kenntnis (Band 1: Ergebnisse der Machbarkeitsprüfung für
eine Biosphärenregion und Band 2: Weiterführende Informationen zur Prüfung
relevanter struktureller UNESCO-A-Kriterien).
Weiter
nimmt die Gemeindevertretung zur Kenntnis, dass die Region das Potential hat,
die Kriterien zur Einrichtung einer Biosphärenregion auf der Grundlage des
UNESCO-Programmes „Der Mensch und die Biosphäre“ zu erfüllen.
Es
wird von der Gemeindevertretung weiter zur Kenntnis genommen, dass ihre
Entscheidung zur Einrichtung einer Biosphärenregion in einem zweistufigen
Verfahren (vgl. nachstehendes Schaubild) getroffen wird:
Schritt
1: Vorbereitung des konkreten Antrags zur Einrichtung einer Biosphärenregion.
Schritt
2: Entscheidung über die Antragstellung bei der UNESCO voraussichtlich im
Herbst 2021.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein befürwortet/unterstützt die Erarbeitung des Antrags zur Einrichtung einer Biosphärenregion durch das Land Hessen. Die teilnehmenden Kommunen und Kreise werden dabei aktiv eingebunden
04.03.2020 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein beschließt die Vorlage A3/021/2020 (Machbarkeitsstudie
Biosphärenregion im Rheingau-Taunus-Kreis, der Stadt Wiesbaden und
Main-Taunus-Kreis) in der vorgelegten Form. |
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Mehrheitlich beschlossen |
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15.06.2020 |
Wirtschaftsausschuss |
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Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein die Vorlage GVER/010/2020 bis zur nächsten Sitzung zu vertagen. Einstimmig beschlossen |
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17.06.2020 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein die Vorlage
GVER/010/2020 zu TOP 6 (Machbarkeitsstudie Biosphärenregion im
Rheingau-Taunus-Kreis, der Stadt Wiesbaden und Main-Taunus-Kreis) bis zur
nächsten Sitzung zu vertagen. Einstimmig
beschlossen |
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