Mit Beschluss der Gemeindevertretung zur Standorteignung wurde seitens der Verwaltung nach öffentlichen Bieterverfahren die Dienstleistung zur Untersuchung der Flora und Fauna, als auch eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags an den Standorten in Breithardt und Strinz-Margarethä vergeben an das Büro Naturplan. Neben der Erhebung selbst galt es die Konfliktwirkung sowie die wesentlichen Verbotstatbestände zu analysieren.
Die wesentliche Kernaussage des Gutachtens besagt, dass beide Standorte uneingeschränkt aus naturschutzfachlicher Sicht geeignet sind.
Im Verlauf der Erhebung hat das Ministerium eine Debatte über die thermische Klärschlammverwertung ins Rollen gebracht. Hintergrund ist, dass keine ausreichende Kapazität in den Brennstraßen des Rhein-Main Gebiets vorh. sind. Dies führt zu einem Überhang in den Monaten mit niedrigen Energiebedarf (Sommer). Die Betreiber von Kläranlagen sind nun aufgefordert worden, die Klärschlämme am Entstehungsort auf geeigneten Flächen zu stapeln, bis eine Verwertung möglich ist.
Mit der Verschärfung der Düngemittelverordnung und der damit indirekt verbundenen Grenzwertgebung für Klärschlämme, wird eine landwirtschaftliche Verwertung zunehmend unmöglich. Gerade bei dem Thema Grundwasserschutz muss sich die Gemeinde Hohenstein die Frage stellen, ob künftig eine landwirtschaftliche Verwertung akzeptiert wird. Im Zuge dieser Veränderung der Sachlage zum Thema Klärschlamm und einer nachhaltigen Betrachtung ist festzustellen, dass eine Aufbereitung, Lagerung oder Vererdung von Klärschlamm nur über das Potenzial „Fläche“ begegnet werden kann. Für eine Vererdung wird Pro EW eine Fläche von je 1qm/EW benötigt. Dies entspricht bei einer Anlage von 10.000 EW einer Fläche von 1ha. Für künftige Anforderungen bietet der Standort Breithardt keine Expansionsmöglichkeiten. Die Investition muss dauerhaft abgesichert werden, um den Stand der Technik (Reinigungsstufe) auch künftig bewältigen zu können.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Standort Hohenstein Strinz-Margarethä als künftigen Standort der Zentralkläranlage festzulegen und die weiteren Untersuchungen zur Leitfaden Immissionsbetrachtung bzw. Lärm/Geruch nach BImSchG an diesem Standort voranzutreiben und einen Genehmigungsantrag nach BImSchG auszuarbeiten. Parallel sind alle möglichen Fördermittel in Betracht zu ziehen und zu beantragen.
- Karte Fauna
- Karte Flora
- Flora-Fauna-Untersuchung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein legt den Standort Hohenstein Strinz-Margarethä als künftigen Standort der Zentralkläranlage fest und beschließt die weiteren Untersuchungen zur Leitfaden Immissionsbetrachtung bzw. Lärm/Geruch nach BImSchG an diesem Standort voranzutreiben und einen Genehmigungsantrag nach BImSchG auszuarbeiten. Parallel sind alle möglichen Fördermittel in Betracht zu ziehen und zu beantragen.
04.03.2020 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein beschließt die Vorlage A3/020/2020 (Variantenuntersuchung zur Standorteignung der Zentralkläranlage Hohenstein durch Erhebung der Flora und Fauna sowie artenschutzrechtlichen Fachbeitrag) in der vorgelegten Form. |
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einstimmig beschlossen |
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15.06.2020 |
Wirtschaftsausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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17.06.2020 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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