Betreff
Vergabe der Trinkwassertransportleitung zwischen Strinz-Margarethä und Hennethal
Vorlage
GVER/015/2020
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Mit Beschluss des Gemeindevorstandes gemäß Vorlage A3/048/2019 wurden die Leistungsphasen 4-8 an des Ingenieurbüro Werner Hartwig aus Erbenheim vergeben. Mit Erarbeitung der Leistungsphase 7 zu § 47 HOAI wurde die Maßnahme am 26.02.2020 auf der Plattform der HAD hochgeladen. Zur Submission am 30.03.2020, 9.00 Uhr lagen sechs Angebote vor. Die Angebote waren unversehrt, entsprechend markiert und mit Eingangsstempel und vorlaufender Nummer markiert.

1.    Josef Theisen GmbH aus Brücktal

2.    Walter Feickert GmbH aus Weilburg

3.    Faust GmbH aus Hünstetten

4.    Hans Schneider Bauunternehmung GmbH aus Merxheim

5.    Gebrüder Becher Rohrleitungsbau GmbH aus Mudersbach

6.    Gebrüder Schmidt GmbH aus Oberwallmenach

Mit Eröffnung der Submission und Verlesung der Angebotssummen ergab sich folgende Bieterfolge:

1.    Josef Theisen            657.615,48 EUR

2.    Faust   790.142,27 EUR

3.    Hans Schneider         833.081,49 EUR

4.    Gebrüder Becher       948.656,58 EUR

5.    Walter Feickert          994.687,10 EUR

6.    Gebrüder Schmidt     1.080.939,36 EUR

Die Unterlagen wurden zur weiteren Prüfung der Wertungsstufen an das Ingenieurbüro Hartwig übergeben.

Da die Angebote der Bieter, zur ersten und zweiten Rangfolge, bei der Überprüfung der dritten Wertungsstufe auffällig niedrig gegenüber der Kostenschätzung des IB-Hartwig liegen, wurde am 16.04.20 die VOB-Vergabestelle informiert. Die vergabestelle hat am 17.04.2020 geantwortet.

 

Anfang der Mitteilung

Nach kursorischer Prüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts kommt die VOB-Stelle zu folgender Einschätzung:

Das Angebot der Josef Theisen GmbH ist nach diesseitiger Auffassung selbst unter dem eingangs genannten Eindruck als unangemessen niedrig zu bezeichnen. Gleiches ist für die Faust GmbH anzunehmen, da die Differenz zwischen beiden Angeboten und zu Ihrer Kostenschätzung die in Vergabenachprüfungsverfahren angenommenen Aufgreifschwelle bei weitem übersteigt.

Da auf solche Angebote kein Zuschlag erteilt werden darf (§ 16d Absatz 1 Satz 1 Nr. 1VOB/A), ist zuvor die Angemessenheit (§ 16d Absatz 1 Nr. 2 VOB/A) zu prüfen. Dies hat im Wege der Aufklärung gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 1 VOB/A zu geschehen:

" Bei Ausschreibungen darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung von einem Bieter nur Aufklärung verlangen, um sich über seine Eignung, insbesondere seine technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Angebot selbst, etwaige Nebenangebote, die geplante Art der Durchführung, etwaige Ursprungsorte oder Bezugsquellen von Stoffen oder Bauteilen und über die Angemessenheit der Preise, wenn nötig durch Einsicht in die vorzulegenden Preisermittlungen (Kalkulationen), zu unterrichten."

Dies ist entweder in einem zu ladenden Gespräch mit Protokollierung oder im Wege der schriftlichen Aufklärung (in Corona-Zeiten zu empfehlen) möglich.

In jedem Fall sind beide Firmen zur Offenlegung Ihrer Kalkulation aufzufordern und anschließend die Diskrepanzen in den Angeboten genauer von Ihren Erfüllungsgehilfen (Ingenieurbüro Hartwig) zu überprüfen.

Sollten die Firmen die Aufklärung verweigern, sind sie gemäß § 15 Absatz 2 VOB/A auszuschließen.

Die VOB-Stelle bittet zunächst darum, dies zu erledigen.

Erst danach kann es zu einer Entscheidungsfindung des Vergabeprozesses kommen.

Ende der Mitteilung

 

Mit Schreiben vom 27.04.2020 wurde die Firma Theisen als auch die Firma Faust nach dem Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes VHB, Blatt 221, D aufgefordert die Urkalkulation bis zum 06.05.2020 vorzulegen.

Die Urkalkulation der Firma Theisen lag verschlossen am 30.04.2020 vor.

Die Firm Theisen wurde am 06.05.2020, 14.00 Uhr zur Aufklärungsverhandlung geladen. In Ergänzung zur Urkalkulation sollte eine Aufgliederung der Einheitspreise gemäß VHB, Blatt 223 erfolgen, siehe Protokoll.

 

Das VHB Blatt 223 wurde am 07.05.2020 nachgereicht.

Die Prüfung der Urkalkulation in Verbindung mit der Aufgliederung der Einheitspreise hat zusätzliche Fragen aufkommen lassen. Im Wesentlichen betreffen diese spekulativ ausgerichteten Einheitspreise in Positionen des Leistungsverzeichnisses in welchen erfahrungsgemäßen Massenschwankungen einhergehen. Hieraus folgt bei Überschreitung des Ansatzes die Entbindung vom Einheitspreis (EP) und der damit verbundenen Neukalkulation. Da die Einheitspreise gegenüber der Kostenschätzung zum Teil mit über 100% rabattiert wurden, ist bei der Neukalkulation ein sanierungspreis zu vermuten bzw. eine Abweichung von der geforderten Produktqualität. Die Firma Theisen sichert die Qualitätsvorgaben aus dem Leistungsverzeichnis zu. Die Wirtschaftlichkeit des Angebotes wird festgestellt. Das Angebot wird gewertet.

Eine Prüfung der Kalkulation des zweitrangigen Bieters ist somit nicht mehr erforderlich.

Das Ergebnis der dritten Wertungsstufe hatte keine Veränderung der Bieterreihe zur Folge.

1.      Josef Theisen GmbH                                                  657.615,48 EUR

2.      Faust GmbH                                                               790.142,27 EUR

3.      Hans Schneider Bauunternehmung GmbH               833.081,49 EUR

4.      Gebrüder Becher Rohrleitungsbau GmbH                 948.656,58 EUR

5.      Walter Feickert GmbH                                                994.687,10 EUR

6.      Gebrüder Schmidt GmbH                                       1.080.939,36 EUR

Gestützt auf dem Ergebnis des Vergabevorschlages des Ingenieurbüro Werner Hartwig empfiehlt die Verwaltung die Vergabe an die Bauunternehmung Josef Theisen GmbH aus    Brücktal zu einem Angebotspreis von 657.615,48 EUR.

  


Protokoll HAD

Protokoll Submission

Vergabevorschlag IB Hartwig

Angebote


Gestützt auf dem Ergebnis des Vergabevorschlages des Ingenieurbüro Werner Hartwig beschliesst die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein die Vergabe an die Bauunternehmung Josef Theisen GmbH aus Brücktal zu einem Angebotspreis von 657.615,48 EUR.


17.06.2020

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein beschließt die Vorlage A3/034/2020 (Vergabe der Trinkwasserleitungsarbeiten von Strinz-Margarethä nach Hennethal in der vorgelegten Form. 

einstimmig beschlossen

 

22.06.2020

Wirtschaftsausschuss und Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen