Mit Beschluss des Gemeindevorstandes gemäß Vorlage A3/048/2019 wurden
die Leistungsphasen 4-8 an des Ingenieurbüro Werner Hartwig aus Erbenheim
vergeben. Mit Erarbeitung der Leistungsphase 7 zu § 47 HOAI wurde die Maßnahme
am 26.02.2020 auf der Plattform der HAD hochgeladen. Zur Submission am
30.03.2020, 9.00 Uhr lagen sechs Angebote vor. Die Angebote waren unversehrt,
entsprechend markiert und mit Eingangsstempel und vorlaufender Nummer markiert.
1. Josef Theisen GmbH aus Brücktal
2. Walter Feickert GmbH aus Weilburg
3. Faust GmbH aus Hünstetten
4. Hans Schneider Bauunternehmung GmbH
aus Merxheim
5. Gebrüder Becher Rohrleitungsbau GmbH
aus Mudersbach
6. Gebrüder Schmidt GmbH aus
Oberwallmenach
Mit Eröffnung der Submission und Verlesung der Angebotssummen ergab sich
folgende Bieterfolge:
1. Josef Theisen 657.615,48 EUR
2. Faust 790.142,27
EUR
3. Hans Schneider 833.081,49 EUR
4. Gebrüder Becher 948.656,58 EUR
5. Walter Feickert 994.687,10 EUR
6. Gebrüder Schmidt 1.080.939,36 EUR
Die Unterlagen wurden zur weiteren Prüfung
der Wertungsstufen an das Ingenieurbüro Hartwig übergeben.
Da die Angebote der Bieter, zur ersten und
zweiten Rangfolge, bei der Überprüfung der dritten Wertungsstufe auffällig
niedrig gegenüber der Kostenschätzung des IB-Hartwig liegen, wurde am 16.04.20
die VOB-Vergabestelle informiert. Die vergabestelle hat am 17.04.2020
geantwortet.
Anfang der Mitteilung
Nach kursorischer Prüfung des von Ihnen
geschilderten Sachverhalts kommt die VOB-Stelle zu folgender Einschätzung:
Das Angebot der Josef Theisen GmbH ist nach
diesseitiger Auffassung selbst unter dem eingangs genannten Eindruck als unangemessen
niedrig zu bezeichnen. Gleiches ist für die Faust GmbH anzunehmen, da die
Differenz zwischen beiden Angeboten und zu Ihrer Kostenschätzung die in
Vergabenachprüfungsverfahren angenommenen Aufgreifschwelle bei weitem
übersteigt.
Da auf solche Angebote kein Zuschlag erteilt
werden darf (§ 16d Absatz 1 Satz 1 Nr. 1VOB/A), ist zuvor die Angemessenheit (§
16d Absatz 1 Nr. 2 VOB/A) zu prüfen. Dies hat im Wege der Aufklärung gemäß § 15
Absatz 1 Nr. 1 VOB/A zu geschehen:
" Bei Ausschreibungen darf der Auftraggeber
nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung von einem Bieter nur
Aufklärung verlangen, um sich über seine Eignung, insbesondere seine technische
und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Angebot selbst, etwaige
Nebenangebote, die geplante Art der Durchführung, etwaige Ursprungsorte oder
Bezugsquellen von Stoffen oder Bauteilen und über die Angemessenheit der
Preise, wenn nötig durch Einsicht in die vorzulegenden Preisermittlungen
(Kalkulationen), zu unterrichten."
Dies ist entweder in einem zu ladenden
Gespräch mit Protokollierung oder im Wege der schriftlichen Aufklärung (in
Corona-Zeiten zu empfehlen) möglich.
In jedem Fall sind beide Firmen zur
Offenlegung Ihrer Kalkulation aufzufordern und anschließend die Diskrepanzen in
den Angeboten genauer von Ihren Erfüllungsgehilfen (Ingenieurbüro Hartwig) zu
überprüfen.
Sollten die Firmen die Aufklärung
verweigern, sind sie gemäß § 15 Absatz 2 VOB/A auszuschließen.
Die VOB-Stelle bittet zunächst darum, dies
zu erledigen.
Erst danach kann es zu einer
Entscheidungsfindung des Vergabeprozesses kommen.
Ende der Mitteilung
Mit Schreiben vom 27.04.2020 wurde die Firma
Theisen als auch die Firma Faust nach dem Vergabe- und Vertragshandbuch für die
Baumaßnahmen des Bundes VHB, Blatt 221, D aufgefordert die Urkalkulation bis
zum 06.05.2020 vorzulegen.
Die Urkalkulation der Firma Theisen lag
verschlossen am 30.04.2020 vor.
Die Firm Theisen wurde am 06.05.2020, 14.00
Uhr zur Aufklärungsverhandlung geladen. In Ergänzung zur Urkalkulation sollte
eine Aufgliederung der Einheitspreise gemäß VHB, Blatt 223 erfolgen, siehe
Protokoll.
Das VHB Blatt 223 wurde am 07.05.2020
nachgereicht.
Die Prüfung der Urkalkulation in Verbindung
mit der Aufgliederung der Einheitspreise hat zusätzliche Fragen aufkommen
lassen. Im Wesentlichen betreffen diese spekulativ ausgerichteten
Einheitspreise in Positionen des Leistungsverzeichnisses in welchen
erfahrungsgemäßen Massenschwankungen einhergehen. Hieraus folgt bei
Überschreitung des Ansatzes die Entbindung vom Einheitspreis (EP) und der damit
verbundenen Neukalkulation. Da die Einheitspreise gegenüber der Kostenschätzung
zum Teil mit über 100% rabattiert wurden, ist bei der Neukalkulation ein
sanierungspreis zu vermuten bzw. eine Abweichung von der geforderten
Produktqualität. Die Firma Theisen sichert die Qualitätsvorgaben aus dem
Leistungsverzeichnis zu. Die Wirtschaftlichkeit des Angebotes wird
festgestellt. Das Angebot wird gewertet.
Eine Prüfung der Kalkulation des
zweitrangigen Bieters ist somit nicht mehr erforderlich.
Das Ergebnis der dritten Wertungsstufe hatte
keine Veränderung der Bieterreihe zur Folge.
1. Josef Theisen GmbH 657.615,48
EUR
2. Faust GmbH 790.142,27
EUR
3. Hans Schneider Bauunternehmung GmbH 833.081,49 EUR
4. Gebrüder Becher Rohrleitungsbau GmbH 948.656,58 EUR
5. Walter Feickert GmbH 994.687,10
EUR
6.
Gebrüder
Schmidt GmbH 1.080.939,36
EUR
Gestützt auf dem Ergebnis des
Vergabevorschlages des Ingenieurbüro Werner Hartwig empfiehlt die Verwaltung
die Vergabe an die Bauunternehmung Josef Theisen GmbH aus Brücktal zu einem Angebotspreis von 657.615,48 EUR.
Protokoll HAD
Protokoll Submission
Vergabevorschlag IB Hartwig
Angebote
Gestützt auf dem Ergebnis des Vergabevorschlages des Ingenieurbüro Werner Hartwig beschliesst die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein die Vergabe an die Bauunternehmung Josef Theisen GmbH aus Brücktal zu einem Angebotspreis von 657.615,48 EUR.
17.06.2020 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein beschließt die Vorlage
A3/034/2020 (Vergabe der Trinkwasserleitungsarbeiten von Strinz-Margarethä
nach Hennethal in der vorgelegten Form. |
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einstimmig beschlossen |
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22.06.2020 |
Wirtschaftsausschuss
und Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |