In ihrer Sitzung am 07.11.2016 hat die Gemeindevertretung auf Antrag der CDU Fraktion beschlossen, dass die internen Leistungsbeziehungen bis zum 30.06. des Folgejahres vollständig zu verbuchen sind und, dass der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung zu ihrer ersten auf diesen Termin folgenden Sitzung eine Aufstellung vorlegen soll, in der die im Haushaltsplan angesetzten internen Leistungsbeziehungen den tatsächlich erbrachten Leistungen gegenübergestellt werden.
Die Aufstellung ist der Vorlage beigefügt.
ILV 2019
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt die Interne Leistungsbeziehungen 2019 in der vorgelegten Form zur Kenntnis.
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand empfiehlt der
Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein die Vorlage A1/068/2020 (Interne
Leistungsbeziehungen 2019) in der vorgelegten
Form zur Kenntnis zu nehmen. |
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einstimmig
beschlossen |
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21.10.2020 |
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Wird mündlich vorgetragen |