Betreff
Interne Leistungsbeziehungen 2019
Vorlage
GVER/018/2020
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

In ihrer Sitzung am 07.11.2016 hat die Gemeindevertretung auf Antrag der CDU Fraktion beschlossen, dass die internen Leistungsbeziehungen bis zum 30.06. des Folgejahres vollständig zu verbuchen sind und, dass der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung zu ihrer ersten auf diesen Termin folgenden Sitzung eine Aufstellung vorlegen soll, in der die im Haushaltsplan angesetzten internen Leistungsbeziehungen den tatsächlich erbrachten Leistungen gegenübergestellt werden.

 

Die Aufstellung ist der Vorlage beigefügt.

 


ILV 2019

 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt die Interne Leistungsbeziehungen 2019 in der vorgelegten Form zur Kenntnis. 

 


30.07.2020

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein die Vorlage A1/068/2020 (Interne Leistungsbeziehungen 2019) in der vorgelegten  Form zur Kenntnis zu nehmen.

einstimmig beschlossen

 

21.10.2020

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen