Betreff
Quartalsbericht 2. Quartal 2020
Vorlage
GVER/020/2020
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

 

Die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises hat ihre Verfügung zur vierteljährlichen Abgabe von Berichten aufgehoben und fordert jetzt zwei Quartalsberichte, jeweils nach dem 2. und 4. Quartal im Jahr.

 

Im beigefügten Quartalsbericht 2/2020 werden die Planansätze des Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-30.06.2020 gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.

 

Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass der Abbaupfad bis zum Stichtag weitestgehend eingehalten wurde. Bedingt durch die Pandemie kann es jedoch zu Abweichungen kommen, die momentan noch nicht abgeschätzt werden können.

 

Bei den Erträgen aus Steuern und Umlagen waren zum 30.06. die Einkommensteueranteile und die Umsatzsteueranteile bis zum ersten Quartal gebucht, da die Zahlungen für das zweite Quartal erst Ende Juli eingegangen sind. Auch die Gewerbesteuerumlage war zum 30.06.2020 nur in Höhe des ersten Quartals angefordert.

 

Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und Säumniszuschläge.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2020 gemäß Haushaltssatzung auf 2 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 30.06. nicht in Anspruch genommen. 

 

 


Gesamtergebnis 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht 2. Quartal 2020 zur Kenntnis. 

 


30.07.2020

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein die Vorlage A1/070/2020 (Quartalsbericht 2. Quartal 2020) zur Kenntnis zu nehmen. 

einstimmig beschlossen

 

21.10.2020

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen