In den letzten drei Jahren hat sich gezeigt, dass aufgrund des Klimawandels die Wasservorräte auch in der Gemeinde Hohenstein immer knapper werden.
Um zukünftig eine rechtliche Handhabe zu haben um in solchen Fällen regulierend eingreifen und rechtzeitig die Ressourcen vorausschauend bewirtschaften zu können wird von der Verwaltung vorgeschlagen, analog der Nachbarkommunen, eine Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkungen des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen der Wasserversorgung zu erlassen.
Um entsprechende Beschlussfassung wird gebeten.
Gefahrenabwehrverordnung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkungen des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen der Wasserversorgung in der vorgelegten Form.
21.09.2020 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/079/2020 (Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkungen des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen der Wasserversorgung) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
|
einstimmig beschlossen |
|
|
|
19.10.2020 |
Wirtschaftsausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |
|
|
|
21.10.2020 |
|
Wird mündlich
vorgetragen |