Die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed wurde mit der Kalkulation der kostendeckenden Wassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2021 – 2022 beauftragt.
Es ergibt sich dadurch für die Jahre 2021 – 2022 folgende Änderung:
2020 |
2021 - 2022 |
3,40 Euro |
3,78 Euro* |
*gemäß der neuesten Kalkulation
Die Gebührenkalkulation und die entsprechende Satzungsänderung sind als Anlage beigefügt.
Gebührenkalkulation
Änderungssatzung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderung der Wasserversorgungssatzung in der vorgelegten Form zu.
18.11.2020 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand empfiehlt
der Gemeindevertretung Hohenstein der Vorlage A1/088/2020 (Änderung der
Wasserversorgungssatzung) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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02.12.2020 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |