Betreff
Änderung der Wasserversorgungssatzung
Vorlage
GVER/026/2020
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed wurde mit der Kalkulation der kostendeckenden Wassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2021 – 2022 beauftragt.

 

Es ergibt sich dadurch für die Jahre 2021 – 2022 folgende Änderung:

 

 

2020

 

 

2021 - 2022

 

3,40 Euro

 

 

3,78 Euro*

 

*gemäß der neuesten Kalkulation

 

Die Gebührenkalkulation und die entsprechende Satzungsänderung sind als Anlage beigefügt.

 


Gebührenkalkulation

Änderungssatzung


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderung der Wasserversorgungssatzung in der vorgelegten Form zu.

 


18.11.2020

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein der Vorlage A1/088/2020 (Änderung der Wasserversorgungssatzung) in der vorgelegten Form zuzustimmen. 

einstimmig beschlossen

 

02.12.2020

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen