Die Gruppenräume der Hohensteiner
Kindertagesstätten verfügen über die Möglichkeit, entsprechend den Empfehlungen
der Fachbehörden zu lüften. Insoweit die Witterungslage dies zulässt, wird auf
diese Maßnahme selbstverständlich zurückgegriffen. Mit Eintritt in die
Wintermonate wird dies aber zunehmend schwierig umzusetzen sein. Um die
Gesundheit der Kinder und der Mitarbeitenden zu schützen und einem etwaigen
Infektionsgeschehen vorzugreifen, nicht nur bezogen auf das Coronavirus, ist es
ergänzend sinnvoll und geboten, eine Luftreinigungsanlage für die jeweiligen
Gruppenräume in Betrieb zu nehmen. Aufgrund der weltweit starken Nachfrage gibt
es kaum noch Anbieter, die kurzfristig in der Lage sind, entsprechende
Luftreinigungsanlagen zu liefern. Im Rahmen einer
Bürgermeisterdienstversammlung wurde auf ein begrenzt vorhandenes Kontingent
hingewiesen, welches von der Firma Krämer Hausgeräte in Taunusstein vertrieben
wird. Das Angebot liegt bei. Aufgrund der Dringlichkeit und der allgemeinhin
bekannten nicht gegebenen Verfügbarkeit wird vorgeschlagen, umgehend den
Bestellvorgang einzuleiten. Benötigt werden 20 Luftfilteranlagen. Der
Gemeindevorstand wird sich um eine entsprechende Möglichkeit zur Förderung
bemühen.
Zur Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe wird auf dem Konto 06.02.01/2011.842853 Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 13.940,00 Euro gesperrt.
Angebot
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein genehmigt die außerplanmäßige Ausgabe bei 06.02.01/1032.842853 (Luftreiniger für die KiTas) in Höhe von 13.940,00 Euro. Deckung erfolgt bei Konto 06.02.01/2011.842853.
18.11.2020 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/090/2020
(Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei 06.02.01/1032.842853
(Luftreiniger für die KiTas)) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
|
einstimmig beschlossen |
|
|
|
02.12.2020 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |